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Ausländische Direktinvestition Investitionsschutzabkommen zeigen auch Nebenwirkungen

Investoren schützen sich mit Abkommen vor Risiken in Entwicklungsländern. Aber die Kritik an solchen Verträgen wächst.

Wenn Schweizer Firmen im Ausland Geld investieren, ist das mit Risiken verbunden. Um diese zu minimieren, hat die Schweiz mit mehr als 120 Staaten Investitionsschutzverträge abgeschlossen.

Solche Verträge sind nicht nur in der Schweiz beliebt. Weltweit gibt es mehr als 3300 Verträge, die ersten wurden in den 1960er Jahren unterzeichnet. Das Ziel war damals, Investitionen der früheren Kolonialherren in den Kolonien zu schützen.

Zunehmend kritisierter Investitionsschutz

Investitionsschutzabkommen schützten Investoren vor politischen Risiken, hauptsächlich in Entwicklungsländern, sagt Investitionsschutzexperte Lukas Siegenthaler vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco): «Aus Sicht der Schweiz verbessern Investitionsschutzabkommen die Rechtssicherheit von international tätigten Investoren. Es wird vermieden, dass sie z.B. Diskriminierungen im Ausland unterstellt sind oder dass es zu Enteignungen kommt.»

Diese Verträge werden aber zunehmend kritisiert. Es setzt sich zunehmend die Meinung durch, dass die Verträge von Konzernen genutzt werden, um nationale Hoheitsrechte der Gastländer über ein Schiedsgericht auszuhebeln etwa bei neuen Umwelt- oder Konsumentenschutz-Gesetzen.

Dabei kommen Länder mit schwachen Regierungen und schwacher Finanzlage oft unter die Räder. Allein die Drohung, ein millionenschweres privates Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, kann ausreichen, um Gastländer zum Einknicken zu bewegen, sagt Ökonom Joachim Pohl von der Industrieländerorganisation OECD: «Man kann sagen, dass vor allem Unternehmen im Bereich der Rohstoffbeschaffung ein Interesse haben, einen Hebel in der Hand zu haben, um etwa Regulierungen abwenden zu können.»

Umstrittener Nutzen der Verträge

Pohl hat Kosten und Nutzen von Investitionsschutzverträgen erstmals breit untersucht. Anstoss war der breite Widerstand gegen Freihandelsverträge wie TTIP oder CETA und den damit verbundenen Investitionsschutzverträgen und Schiedsgerichten.

Pohls Fazit: Ob die umstrittenen Investitionsschiedsgerichte schädlich seien, sei nicht zu belegen. Ob sie den Gastländern nützten, sei es durch mehr Direktinvestitionen und mehr Arbeitsplätze etwa, aber auch nicht. «Im Moment weiss man überhaupt nicht, was solche Verträge bewirken» sagt Pohl.

Man hat also über Jahre Politik gemacht, ohne sie durch Fakten abzustützen, sagt Elisabeth Türk, Investitionsexpertin von der UNO-Organisation für Handel und Entwicklung (Unctad). Sie fordert ein Umdenken: «Es ist vielleicht jetzt an der Zeit, diese Sachen zu hinterfragen, was kann man machen, dass diese Investitionsschutzverträge besser funktionieren und mehr von dem, was man sich erwartet hat bringen und vielleicht weniger von den ungeahnten Auswirkungen.»

Das sollte auch die Schweiz tun, findet Nathalie Bernasconi-Osterwalder, Geschäftsführerin des Internationalen Instituts für nachhaltige Entwicklung in Genf. Dass die Schweiz bei den Investitionsschutzverträgen noch immer primär auf den Schutz der Investitionen abziele, sei viel zu einseitig: «Zurzeit schützen die Verträge alle Investitionen.» Ob sie dem Klima oder der Umwelt schadeten, sei egal.

Im Zeitalter der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die die UNO bis 2030 umsetzen will, sei das nicht mehr akzeptabel, findet die Juristin.

Vertragskündigungen stehen an

Auch international kommt langsam Bewegung in die Diskussion. Bereits haben ersten Entwicklungsländer wie Südafrika, Ecuador und Indien ihre alten Verträge gekündigt und drängen auf Neuverhandlungen und ein aktives Mitspracherecht.

Auch die EU prescht voran. Sie hat vorgeschlagen, statt der umstrittenen privaten Schiedsgerichte einen internationalen Schiedsgerichtshof mit vollamtlichen Richtern einzurichten. Das wäre zumindest ein Anfang, um die Macht der Investoren zu beschneiden und könnte die Kritiker besänftigen.

Die Schweiz anerkennt zwar, dass es Reformbedarf gibt, wartet aber ab, was andere Länder tun, erklärt Seco-Experte Siegenthaler: «Für die Schweiz ist es wichtig, dass eine allfällige Lösung breit abgestützt ist, von möglichst vielen Ländern unterstützt wird und im Ergebnis dazu beiträgt, die Akzeptanz dieser Streitbeilegungs-Verfahren langfristig zu erhalten.»

Es kann also noch eine Weile dauern, bis sich die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Investoren und Gaststaaten angleichen.

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