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Berlusconi muss nicht zuhause schmoren
Aus Tagesschau vom 15.04.2014.
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International Berlusconi muss nicht zu Hause schmoren

Halbwegs gute Nachricht für den verurteilten Steuerbetrüger Silvio Berlusconi: Das Gericht verzichtet auf einen Hausarrest. Dieser hätte den Ex-Premier für geraume Zeit von der Bildfläche verbannt. Der Sozialdienst verspricht dem 77-Jährigen nun einigen Spielraum für politische Aktivitäten.

Der wegen Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilte Silvio Berlusconi darf seine Strafe mit Sozialdienst ableisten. Das entschied ein Gericht in Mailand. Berlusconi entgeht damit einem strengen Hausarrest.

Seinen Dienst wird er aber nicht, wie gewünscht, in einem Behindertenheim, sondern in einem Altersheim leisten müssen. Laut Gericht muss Berlusconi mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einer sozialen Einrichtung für ältere Menschen arbeiten.

Berlusconi darf zudem seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen. Er kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom zu sein. Seinen Reisepass musste er bereits 2013 nach seiner rechtskräftigen Verurteilung abgeben.

Immer noch politisch engagiert

Die Anwälte Berlusconis hatten bei einer Anhörung am vergangenen Donnerstag Sozialdienst für ihren Mandanten gefordert. Der Staatsanwalt unterstützte den Vorschlag. Berlusconi wollte den Sozialdienst aber lieber in einem Behindertenheim in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand leisten. Die Richter folgten jedoch dem Staatsanwalt, der sich für ein Altersheim ausgesprochen hatte.

Berlusconi ist politisch immer noch stark engagiert. Hinsichtlich des Europawahlkampfs seiner Mitte-Rechts-Partei Forza Italia (FI) hatte er deshalb beantragt, Sozialdienst leisten zu dürfen.

Die Verurteilung zum Sozialdienst gilt vorerst auf Probe. Die Richter können ihr Urteil immer noch revidieren und Hausarrest verhängen, sollte er beispielsweise seine Auflagen nicht einhalten.

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