Zum Inhalt springen

Header

Video
Halb zitiert o.k. – ganz nicht so
Aus Tagesschau vom 10.02.2017.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 30 Sekunden.
Inhalt

Prozess Erdogan vs. Böhmermann Böhmermanns Schmähgedicht bleibt teilweise verboten

Erdogan hoffte auf das Verbot des ganzen Gedichtes. Es bleibt aber beim Teilverbot – und der Prozess geht weiter.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Teile von Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleiben verboten.
  • Das Verbot betrifft Passagen mit sexuellem Bezug und sonstiger Schmähungen.
  • Erdogan wollte das ganze Gedicht vebieten lassen.
  • Die Anwälte Böhmermanns hatten vor dem Urteil angekündigt, bei einer Niederlage den weiteren Rechtsweg gehen zu wollen.

Das Hamburger Landgericht hat einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt gegeben. Es bleibt Jan Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstiger Schmähungen aus seinem Gedicht zu wiederholen. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiterhin nicht verboten.

Anwalt von Böhmermann gibt nicht auf

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte umgehend Berufung an. Das Landgericht habe erneut die Kunstfreiheit, insbesondere die Einbettung des Gedichts in den Gesamtkontext, nicht hinreichend berücksichtigt. Er hatte bereits zuvor angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht, zu ziehen.

Erdogans Anwalt lässt Weiterzug offen

Der Anwalt von Erdogan, Michael-Hubertus von Sprenger hob hervor, dass das Gericht «unabhängig von der Person und Beliebtheit des Klägers» entschieden und sich gegen einen Shitstorm gestellt habe. «Man hat unter dem Deckmäntelchen der Kunstfreiheit versucht, die Menschenwürde des Klägers zu verletzen. Diese ist nach dem Grundgesetz unantastbar», sagte von Sprenger.

Box aufklappen Box zuklappen

Jan Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» beim deutschen Sender ZDFneo vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Zu dem nur teilweisen Verbot des Gedichts sagte der Anwalt: «Mit dem Gerippe, das übrig bleibt, könnte Herr Böhmermann nichts anfangen.» Ob er dennoch Rechtsmittel einlege, hänge von seinem Mandanten ab. Möglicherweise werde er von der Möglichkeit einer anschliessenden Berufung Gebrauch machen, falls Böhmermann die nächste Instanz anrufen sollte. Dann würde es erneut darum gehen, ein Gesamtverbot zu erreichen.

Scharfe Kritik am Urteil

Frauke Gerlach,Direktorin des Grimme-Instituts – Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur, hat die Entscheidung des Hamburger Landgerichts kritisiert: «Das Gericht drückt sich um eine Gesamtbewertung des Falls und nimmt nach meiner Auffassung das Gedicht unzulässigerweise auseinander», sagte sie der Agentur dpa. Man versuche, zulässige von unzulässigen Teilen zu trennen. «So kann man Satire aber nicht beurteilen», sagte Gerlach. «Man darf den Gesamtkontext nicht ausser Acht lassen, alles andere ist höchst bedenklich.»

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel