Briten wollen nicht mitmachen - Warum die EU-Kommission trotzdem loslegen darf
Ohne britisches Mitglied wäre die EU-Kommission eigentlich nicht beschlussfähig. Doch die EU-Juristen haben vorgesorgt – mit einem Sabotage-Verbot für London.
Mit einem Monat Verspätung bestätigt das Europäische Parlament heute die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen. Am 1. Dezember soll sie mit ihrer Arbeit endlich beginnen können. Bis vor wenigen Tagen war allerdings nicht klar, ob die Wahl stattfinden kann. Denn einmal mehr bereitet der Austritt Grossbritanniens der EU Kopfzerbrechen.
Boris Johnson hat Wichtigeres zu tun
Die britische Regierung weigert sich, ein Mitglied für die neue Kommission vorzuschlagen, obwohl Grossbritannien immer noch in der EU ist. Premier Boris Johnson kämpft zurzeit um Wählerstimmen und hat Wichtigeres vor Augen: den Brexit.
Darum wird nun eine unvollständige EU-Kommission gewählt, mit 27 statt 28 Mitgliedern. Das verstösst gegen das Gesetz. Denn dieses verlangt, dass jeder EU-Staat in der Kommission vertreten sein muss.
Die künftige EU-Kommission – Die Mächtigsten, Jüngsten, Ältesten und Umstrittensten
Sonst wäre die Kommission gar nicht beschlussfähig, und all ihre Entscheidungen liefen Gefahr, vor Gericht angefochten zu werden. Rechtlich musste die EU darum wieder einmal einen Weg aus einer Sackgasse finden – und die Juristen in der EU-Verwaltung haben geliefert.
Der juristische Weg aus der Sackgasse
In das Scheidungsabkommen mit Grossbritannien fügten die EU-Juristen vorsorglich einen Passus ein, der es London verbietet, das Funktionieren der EU zu sabotieren.
Der EU-Kommission rieten sie ausserdem, Grossbritannien vorsorglich beim Europäischen Gerichtshof einzuklagen. Dann diktierten sie der neuen EU-Kommissionspräsidentin einen Brief an Boris Johnson, mit der erneuten Bitte, ein Kommissionsmitglied vorzuschlagen – natürlich ohne Erfolg.
Schliesslich legten sie den Vertretern der 27 EU-Staaten im Ministerrat ein Beschlusspapier vor, das all diese Bemühungen in perfekter Juristensprache zusammenfasst, inklusive aller Rechtsmittelbelehrungen in den Fussnoten – damit das Europäische Parlament nun doch entscheiden darf. Hoffentlich rechtmässig. Sicher nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz Brexit.
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