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Christian Wulff rehabilitiert
Aus Tagesschau vom 27.02.2014.
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International Christian Wulff erhält seine Ehre zurück

Das Landgericht Hannover hat den früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff in seinem Korruptionsprozess freigesprochen. Das Gericht hat den 54-Jährigen vom Vorwurf der Vorteilsnahme entlastet.

«Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen.» Das sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow bei der Urteilsverkündung im Korruptionsprozess des früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff. Das Landgericht Hannover sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als Ministerpräsident Niedersachsens illegale Zuwendungen angenommen hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff vorgeworfen, er habe sich 2008 vom Filmfinancier David Groenewold wissentlich einen Teil der Kosten für einen Besuch des Münchner Oktoberfestes bezahlen lassen. Konkret ging es um etwa 720 Euro für Hotel, Essen und Babysitter.

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Freispruch für Christian Wulff
aus Rendez-vous vom 27.02.2014. Bild: Keystone
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Im Gegenzug soll sich Wulff bei der Spitze des Siemens-Konzerns dafür eingesetzt haben, einen Film Groenewolds zu unterstützen. Gemäss der Anklageschrift habe Wulff «den bösen Anschein der Käuflichkeit» erweckt, weil er dienstliche Zusammenhänge nicht klar von privaten Beziehungen trennte.

Das Landgericht urteilte nun, dass es für den Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt keine Belege gebe. Auch der mitangeklagten Filmunternehmer David Groenewold wurde freigesprochen.

Christian Wulff hat erleichtert auf den Ausgang seines Strafverfahrens reagiert. «Nun kann ich mich wieder der Zukunft zuwenden», sagte er nach der Urteilsverkündung.

Freundschaft, nicht Korruption

In der Urteilsbegründung beschreibt das Gericht das Verhältnis von Wulff und Groenewold als eng freundschaftlich, dass sich aus einer geschäftlichen Beziehung heraus entwickelt habe: «In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber», sagte Richter Rosenow. Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden. Bei Restaurantbesuchen habe mal der eine und mal der andere die gemeinsame Rechnung übernommen.

Revision des Urteils noch offen

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Einschätzungen von SRF-Korrespondent Stefan Reinhart
Aus Tagesschau vom 27.02.2014.
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Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff noch nicht eindeutig widerlegt. Sie hatte verlangt, die Beweisaufnahme fortzuführen, nachdem das Gericht mehrere ihrer Anträge abgelehnt hatte.

Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig sagte der Agentur dpa, dass die Staatsanwaltschaft erst in der kommenden Woche entscheiden werde, ob sie Rechtsmittel gegen den Freispruch von Wulff einlegen wird. Eine Revision müsste spätestens eine Woche nach dem Urteil eingelegt werden. Lüttig kritisierte die Argumentation des Gerichts, dass sich ein Ministerpräsident wohl nicht für die im Raum stehende Summe von 720 Euro kaufen lasse. «Wenn für das Gericht diese Frage im Vordergrund stand, hätte es das Verfahren gar nicht eröffnen dürfen», sagte er.

Anklage am Ende wegen 720 Euro

Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Angeklagt wurde Wulff dann nur noch wegen einer Summe von rund 720 Euro im Rahmen des Besuchs des Münchner Oktoberfestes.

Mit Wulff stand erstmals in der deutschen Geschichte ein ehemaliger Bundespräsident in einem Strafprozess vor Gericht. Die ersten Berichte über angebliche Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker waren im Dezember 2011 aufgekommen. Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.

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