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Inkrafttreten der EU-Sanktionen
Aus Tagesschau vom 12.09.2014.
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International Das sind die Sanktionen gegen Russland

Im Ukraine-Konflikt hat die EU gestern beschlossen, mit den angekündigten schärferen Sanktionen gegen Russland Ernst zu machen. Heute nun – mit der Veröffentlichung der Sanktionen im EU-Amtsblatt – treten die konkreten Masnahmen in Kraft.

Die EU veröffentlichte im EU-Amtsblatt das neu gegen Russland verhängte Sanktionsbündel. So schneidet Brüssel sechs grossen russische Energie- und Rüstungsfirmen von der Geldbeschaffung auf den EU-Kapitalmärkten ab.

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EU-Sanktionen treffen Russland
Aus Tagesschau vom 12.09.2014.
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Anleihen der drei grossen Energieunternehmen Rosneft, Transneft und Gazprom Neft dürfen ab sofort nicht mehr an den Finanzmärkten der EU gehandelt werden.

Das gilt auch für drei Rüstungsunternehmen: OPK Oboronprom ist der wichtigste Gesellschafter des Helikopterproduzenten Russian Helicopters, United Aircraft Corporation stellt unter anderem Kampfflugzeuge her und Uralvagonzavod ist der führende russische Panzerhersteller.

Zudem werde fünf grossen russischen Staatsbanken der Zugang zum EU-Kapitalmarkt weiter erschwert. Darunter die Sberbank, die VTB Bank und die Gazprombank. Der Handel mit Finanzprodukten – Aktien, Anleihen, Kredite – war teilweise schon bisher untersagt, wird nun aber noch stärker eingeschränkt.

Einreiseverbote und Kontensperrungen

Mit zusätzlichen Einreiseverboten und Kontensperrungen für 24 Personen erhöht die EU zudem die Zahl der Betroffenen auf 119. Neu auf der Liste sind die Separatistenführer Alexander Sachartschenko, Wladimir Kononow und Miroslaw Rudenko. Sie gehören zu den politischen Köpfen der von den Separatisten ausgerufenen Volksrepublik Donezk.

Von der Moskauer Politprominenz bekam unter anderem der ultranationalistische Duma-Abgeordnete Wladimir Schirinowski Einreiseverbot. Auch der Chef des führenden Rüstungs- und Industriekonzerns Rostec, Sergej Tschemesow, wurde auf die schwarze Liste der EU gesetzt. Er ist laut Sanktionsverordnung ein enger Freund von Präsident Wladimir Putin aus gemeinsamen KGB-Zeiten in Dresden.

Zu den Sanktionen gehört auch ein Verbot von Dienstleistungen für die Förderung von Öl in der Tiefsee und in der Arktis sowie für die Schieferölförderung. Die Ausfuhr von Technologie für diese Bereiche war bereits Ende Juli von der EU verboten worden.

Putin.
Legende: Die Sanktionen sollen zu einem Einlenken des russischen Präsidenten Wladimir Putin bewirken. Keystone

Auf einer Liste von Unternehmen, an die keine sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Produkte mehr geliefert werden, stehen unter anderen der Hersteller der Kalaschnikow-Sturmgewehre und Almas-Antej. Sie stellen unter anderem das Raketensystem Buk her, mit dem die malaysische Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine abgeschossen worden sein soll.

Moskau plant Gegenmassnahmen

Die Führung in Moskau kündigte als Reaktion auf die neuen Sanktionen aus Brüssel im Gegenzug Strafmassnahmen an. Ein Sanktionspaket hat Präsident Wladimir Putin nach Angaben seines Beraters Andrej Beloussow bereits in der Schublade.

Wahrscheinlich sind weitere Importbegrenzungen: Beloussow zufolge könnte die Einfuhr von Autos aus dem Westen begrenzt werden. Darüber hatten auch schon russische Medien spekuliert.

Ein solcher Schritt würde vor allem die deutsche Autoindustrie treffen. 2013 trug jeder fünfte Neuwagen in Russland das Markenzeichen eines deutschen Konzerns, wie der Verband der Automobilindustrie mitteilt.

Flugverbot und Titan-Exportstopp?

Weitere Einfuhrbegrenzungen könnten Produkte der Leichtindustrie betreffen, insbesondere Kleidung. Es gehe aber nur um Waren, die bereits in Russland hergestellt werden könnten, erklärte Beloussow.

Möglich sind Berichten zufolge auch Lieferstopps für bestimmte Rohstoffe wie zum Beispiel Titan. Dies könnte der Produktion europäischer Konzerne zum Beispiel aus der Flugzeugindustrie schaden.

Die bisherigen Sanktionen gegen Russland

EU-Sanktionen gegen Russland– Erschwerter Zugang zu den EU-Finanzmärkten für russische Banken mit einem staatlichen Anteil von mehr als 50 Prozent.
– Verbot künftiger Rüstungslieferungen.
– Exportverbot für bestimmte
Hochtechnologiegüter (wie z.B. Verschlüsselungssysteme) an die Armee.

Ausfuhrverbot für Spezialtechnik zur Ölförderung.
– Einreiseverbote und
Kontensperrungen gegen insgesamt 95 Personen.
– Schwarze Liste von 23
Unternehmen oder Organisationen, die in der EU nicht tätig sein dürfen.
– In die Liste der betroffenen Personen sollen auch Verantwortliche für die Aktivitäten der Separatisten im Donezkbecken aufgenommen werden.
US-Sanktionen gegen Russland– Sanktionsliste von mehreren russischen Energie- und Rüstungslisten, deren Aktivität in den USA erheblich erschwert wird.
– Fünf von sechs Banken in russischem Staatsbesitz wird der Zugang zu mittel- und langfristiger Dollarfinanzierung für Russland erschwert. Die Banken dürfen aber weiterhin in den USA tätig sein.
– Neun russische Rüstungsfirmen dürfen nicht mehr auf dem US-Finanzmarkt auftreten und dürfen keine Geschäfte mit US-Bürgern machen. Darunter zählt zum Beispiel auch ein russisches Schiffsbau-Unternehmen.
– Eingeschränkte Importmöglichkeiten für Unternehmen aus der Ölbranche. Dies schliesst auch ein Importverbot von Technologien zur Erschliessung von Ölquellen in tiefen Gewässern vor der Arktis oder in Schiefergestein (Fracking).
Sanktionen der Schweiz gegen Russland– Personen und Organisationen, gegen die sich die EU-Strafmassnahmen richten, dürfen nicht mit ihren Finanzgeschäften in die Schweiz ausweichen
– Schweizer Finanzinstitute dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen eingehen. Vor dem 5. August begonnene Geschäftsbeziehungen fallen nicht unter das Verbot. Die Banken müssen lediglich die Transaktionen den Behörden melden
– Russischen Banken wird der Zugang zu Schweizer Finanzmärkten erschwert.
– Der bereits bestehende Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine auf besondere militärische Güter wird ausgedehnt. Davon betroffen sind etwa Drohnen oder Trainingsflugzeuge mit Aufhängevorrichtung.
Russland-Sanktionen gegen den Westen– Einfuhrverbot zahlreicher Lebensmittel aus dem Westen. Darunter fallen unter anderem Schweine- und Rindfleisch sowie Geflügel und Wurstwaren. Fisch, Milch, Butter und Käse dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Obst und Gemüse dürfen auch nicht nach Russland exportiert werden.
– Russland erhöht die Einfuhren von Lebensmitteln aus Kasachstan, Weissrussland (Zollunion mit Russland) und südamerikanischen Staaten.

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