- Der spanische Gerichtshof lehnt erneut ab, Bankdaten-Dieb Hervé Falciani an die Schweiz auszuliefern.
- Die Begründung: Die Taten, für welche Falciani in der Schweiz verurteilt wurde, seien in Spanien nicht strafbar.
- Laut Falciani zeigt das Auslieferungsgesuch an Spanien den «verletzten Stolz der Schweizer Justiz».
Seit dem ersten abgelehnten Auslieferungsgesuch hätten sich die Tatbestände nicht verändert, begründete der spanische Gerichtshof seinen Entscheid.
Held oder Krimineller?
Das Schweizerische Bundesgericht hatte Hervé Falciani vor rund drei Jahren in Abwesenheit wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Falciani arbeitete als Informatiker bei der Bank HSBC in Genf und hatte dort Bankdaten von Tausenden Kundinnen und Kunden gestohlen.
Diese Daten hat er ausländischen Stellen wie der französischen Steuerbehörde angeboten. Nach eigenen Angaben wollte der italienisch-französische Doppelbürger Falciani damit Regierungen im Kampf gegen Steuersünder helfen.
Flucht nach Frankreich
Falciani konnte sich seiner Haftstrafe in der Schweiz entziehen, da er bereits 2009 nach Frankreich geflohen war. Im April dieses Jahres wurde er schliesslich in Madrid verhaftet. Die Schweiz hatte zuvor einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Er befand sich in Spanien zuletzt auf freiem Fuss, durfte das Land allerdings nicht verlassen.
Falciani selbst übt Kritik an der Schweiz: Das Auslieferungsgesuch an Spanien zeige den «verletzten Stolz der Schweizer Justiz». Dies äusserte er am Montag in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und der «Tribune de Genève».