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International EU: Gutachten könnte Speicherung von Telefondaten massiv ändern

Bisher durften in der EU Telefonverbindungsdaten ohne besonderen Anlass gespeichert werden. Doch damit ist wohl nun bald Schluss. Denn das verletzt laut einem Gutachten des EU-Gerichtshofes das Recht auf Privatsphäre. Damit nicht genug, moniert der Gutachter weitere Details der Datenspeicherung.

Die umstrittene Datenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen in der EU verstösst nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht.

Die vorgeschriebene, anlasslose Speicherung zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Das geht aus einem in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten hervor.

In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Übergangsfrist empfohlen

Nach Ansicht des Generalanwalts widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta, so etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung der Daten, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismässig lange.

Nach Ansicht des Gutachters könnte diese auf unter ein Jahr begrenzt werden. Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

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