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Gerichtshof spricht wegweisendes Facebook-Urteil
Aus 10 vor 10 vom 06.10.2015.
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International EU-Richter kippen umstrittenes Datenschutz-Abkommen mit USA

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken.

Die persönlichen Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA («Safe Harbor») für ungültig erklärt. Das US-Handelsministerium zeigte sich vom Entscheid «zutiefst enttäuscht».

Das gekippte Abkommen ermöglichte es in der EU tätigen amerikanischen Firmen, persönliche Daten wie Geburtsort, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen in die USA zu übermitteln. Dagegen hatte ein österreichischer Facebook-Nutzer geklagt, der seine persönlichen Daten nicht ausreichend vor staatlicher Überwachung in den USA geschützt sah.

Entscheid unterstreicht, dass Regierungen und Unternehmen fundamentales Recht auf Privatsphäre nicht einfach ignorieren dürfen.
Autor: Max Schremms Facebook-Kritiker und Beschwerdeführer

Zum Urteil beigetragen haben dürften die durch die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden bekanntgewordenen Praktiken der US-Geheimdienste. Bei Abschluss des Abkommens im Jahr 2000 war die EU-Kommission noch davon ausgegangen, dass die USA den übermittelten Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.

Urteil trifft insbesondere kleinere US-Unternehmen in Europa

Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden können prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.

Dies dürfte insbesondere kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf «Safe Harbor» verliessen. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren grossen Rechtsabteilungen können die zur Datenübermittlung nötigen Verträge eher ausarbeiten.

Ähnliches Abkommen mit der Schweiz gerät unter Druck

Direkte Folgen für die Schweiz hat das Urteil des EuGH nicht. Allerdings besteht zwischen der Schweiz und den USA ein vergleichbares Abkommen, wie das nun in der EU für ungültig erklärte.

Dieses sei nun in Frage gestellt, liess der Informationsbeauftragte des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür verlauten. Bei der Neuverhandlung werde für die Schweiz nur ein koordiniertes Vorgehen unter Einbezug der EU zum Ziel führen.

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