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International Französisches Unterhaus will Notstand in Verfassung verankern

Die französische Nationalversammlung ist damit einverstanden, den Ausnahmezustand verfassungsrechtlich zu regeln. Die Parlamentskammer hat einen entsprechenden Vorschlag der Regierung deutlich angenommen. Umstrittener bleibt der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform.

Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische Nationalversammlung der Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Für die Neuregelung stimmten am Montagabend 103 Abgeordnete, 26 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus.

Mit der von Präsident François Hollande gewollten Änderung soll der bislang lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. Die Änderung soll die Regierung mit erweiterten Befugnissen ausstatten.

Verlängerung des Zustands bedarf Zustimmung des Parlaments

Nach dem Gesetz darf der Notstand zunächst nur für zwölf Tage verhängt werden, eine Verlängerung bedarf der Parlamentszustimmung. Seit den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten gilt der Ausnahmezustand in Frankreich – zunächst noch bis Ende Februar.

Nun soll sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit einer Dreifünftelmehrheit beschlossen werden.

Umstrittener zweiter Teil der Verfassungsreform

Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten ausweiten, Menschen nach einer Terrorismusverurteilung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Bislang war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmassnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein.

Dies stösst bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.

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