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Spionage-Affäre spitzt sich zu
Aus Tagesschau vom 04.05.2017.
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Verdacht der Spionage Inhaftierter Schweizer horchte Steuerfahnder aus

  • Der unter Spionageverdacht verhaftete Schweizer soll für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die deutschen Finanzbehörden ausgehorcht haben.
  • Er suchte nach Daten von verschiedenen Steuerfahndern, heisst es im deutschen Haftbefehl.
  • Er soll zusammen mit einem deutschen Ermittlungsbüro eine Quelle in der Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen platziert haben.

Auszüge des Dokuments der deutschen Ermittlungsbehörden liegen SRF vor. Laut dem Haftbefehl bestand der nachrichtendienstliche Auftrag für den Beschuldigten zunächst darin, eine beim NDB vorhandene, allerdings lückenhafte Liste mit persönlichen Daten von Steuerfahndern der Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen.

Die Kontakte zwischen dem Spion und dem Schweizer Nachrichtendienst sollen über ein Coop-Prepaidhandy abgewickelt worden sein, das der NDB dem Beschuldigten zur Verfügung gestellt habe.

Maulwurf platziert

Die vom Agenten ausgehorchten Informationen ermöglichten es den Schweizer Behörden, Beamte zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, die mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs beschäftigt waren.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses. Gegen drei deutsche Steuerfahnder gibt es Haftbefehle.

Ferner werfen die deutschen Ermittler dem verhafteten Schweizer vor, im Auftrag des NDB und mithilfe eines «zum Zeitpunkt der Informationsbeschaffung in den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht nachweislich eingeweihten» Komplizen einen Maulwurf im Geschäftsbereich der Finanzverwaltung platziert zu haben. Dieser sollte weitere Informationen über das Vorgehen der deutschen Behörden beim Ankauf von Steuer-CDs sammeln.

90'000 Euro Honorar

Wie die deutschen Ermittler schreiben, ist dem Schweizer Spion vom NDB ein Honorar von insgesamt 90'000 Euro zugesagt worden. Zwei von drei Teilzahlungen in Höhe von jeweils 30'000 Euro habe der Beschuldigte bereits erhalten.

Gemäss Angaben im Haftbefehl sollen der Beschuldigte und der unbekannte Komplize je 10'000 Euro behalten haben. Die übrigen 40'000 Euro sollen «als Motivationszahlungen an weitere bislang unbekannte Personen» geflossen sein, die an der Operation beteiligt sein sollen.

Zusätzlich habe der Beschuldigte für seine Aktivitäten von seinen Kontaktpersonen beim NDB über einen bislang unbestimmten Zeitraum hinweg monatlich pauschal 3000 Franken in bar ausbezahlt bekommen haben, heisst es im Dokument der Strafverfolger.

Ermittlungen dauern noch lange an

Die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte die veröffentlichten Teile des Haftbefehls bisher nicht weiter kommentieren. Kommuniziert werde erst wieder zum Zeitpunkt der Anklageerhebung, sagte ein Sprecher. Dies könne noch mehrere Monate dauern.

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Angeblicher Schweizer Spion in Untersuchungshaft
Aus Tagesschau vom 02.05.2017.
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Die Schweizer Behörden machten bis anhin keine Angaben darüber, ob es sich beim Auftraggeber des Verhafteten um den NDB handelt. Die Aargauer FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger, Vizepräsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), welche den Nachrichtendienst beaufsichtigt, bestätigte die Informationen am Dienstag aber.

Die Spionageabwehr gehöre zum Auftrag des NDB, sagte Eichenberger. Sie sehe keinen Anlass, daran zu zweifeln, «dass der NDB richtig gehandelt hat».

Empörung bei Martin Schulz

«Wenn es wirklich zutrifft, dass der Schweizer Geheimdienst die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausspioniert, dann halte ich das für einen skandalösen Vorgang», sagt SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz zu SRF.
«Dies zeigt uns aber: Der Kampf gegen die Steuerflucht und Steuerhinterziehung muss fortgesetzt werden. Es sind sicher Fragen an die Schweizer Regierung zu richten, ob es stimmt, dass sie tatsächlich einen Spion in die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eingeschleust hat und zu welchem Zwecke sie dies gemacht hat.»
Über mögliche Konsequenzen zu reden sei es noch zu früh. «Man muss nun hören, wie die Sachlage tatsächlich ist und welche Ergebnisse die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zeitigen.
Die Angelegenheit müsse nun dazu führen, dass das Gespräch zwischen Deutschland und der Schweiz, aber auch zwischen der Schweiz und der EU intensiviert werde und, dass «Transparenzrichtlinien mit EU-Mitgliedstaaten und im Verhältnis zur EU und ihren Mitgliedstaaten die gleiche Qualität haben wie zwischen der Schweiz und den USA.»

Nichts weitergeleitet

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Nach Ansicht der Geschäftsprüfungsdelegation hat die Bundesanwaltschaft (BA) den deutschen Behörden keine Akten weitergeleitet. Das zuständige parlamentarische Oberaufsichtsorgan hörte Vertreter des NDB und der BA an. Sie beschloss, das Geschäft weiterzuverfolgen, um «zum gegebenen Zeitpunkt eine abschliessende Beurteilung vornehmen zu können».

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