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Katalonien-Krise «Wir warten, wie Spanien reagiert»

Die Augen der Spanier sind auf Belgien gerichtet. Was sagt Puigdemonts Anwalt? Und er selbst? Wird er tatsächlich Asyl beantragen? Und erhalten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sagt sein Anwalt? Der in Spanien wegen Rebellion angeklagte abgesetzte Regionalpräsident Kataloniens, Carles Puigdemont, ist nach Belgien geflohen. Er habe den Separatisten «persönlich gesehen», sagte der belgische Anwalt Paul Bekaert. Puigdemont sei in Belgien und habe ihn als Berater angestellt, bestätigte Bekaert am Montagabend dem TV-Sender «VRT» in einem Interview. Für Dienstag kündigte er eine Stellungnahme Puigdemonts an.Gemäss Medienberichten soll der 54-jährige liberale Politiker schon am Wochenende mit dem Wagen nach Marseille und von dort nach Brüssel geflogen sein. Nach Belgien sollen laut Medien auch fünf seiner Ex-Minister gereist sein.

Puigdemont
Legende: Die Ausreise Puigdemonts nach Belgien löst grosse Überraschung und viel Kritik aus. Keystone

Wird Puigdemont wirklich Asyl beantragen? «Das ist noch nicht beschlossen», betonte Bekaert, der unter anderem auch Angehörige der früheren baskischen Terrorgruppe ETA vertrat und auf Menschenrechte sowie Auslieferungsfragen spezialisiert ist. Um die weiteren Schritte zu beschliessen, wolle man abwarten, «wie Spanien reagiert», sagte der Anwalt.

Der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, hatte die Möglichkeit von Asyl in Belgien am Sonntag ins Spiel gebracht. Katalanen, die sich politisch verfolgt fühlten, könnten in Belgien um Asyl ersuchen, sagte der Politiker der nationalistisch-flämischen Partei N-VA.

Ministerpräsident Charles Michel hatte einen möglichen Asylantrag Puigdemonts hingegen als Thema bezeichnet, das «absolut nicht auf der Agenda» stehe.

Hätte ein Asylantrag in Belgien überhaupt Chancen? Das gilt als fraglich. Über den EU-Vertrag ist geregelt, dass sich die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten untereinander als sogenannte sichere Herkunftsländer betrachten. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es in EU-Staaten keine Verfolgungsgefahr gibt. Nur unter ganz besonderen Bedingungen darf der Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt werden.

Möglich wäre die Berücksichtigung des Antrags demnach nur dann, wenn Spanien unter Berufung auf einen Notstand die Verpflichtungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aussetzen würde – oder wenn gegen das Land ein EU-Verfahren wegen des Verdachts auf schwerwiegende Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit laufen würde.

Da beides nicht der Fall ist, müsste Belgien auf jeden Fall den Rat der EU-Mitgliedstaaten einschalten. Dieser dürfte wenig begeistert sein, wenn Belgien mit Asyl für Puigdemont der spanischen Regierung in den Rücken fallen würde. Bisher stehen die EU-Partner geschlossen hinter Madrid, unter ihnen auch der belgische Premier Charles Michel, der nicht der flämischen Partei N-VA angehört.

Die Vorgeschichte:

  • Die Regierung von Spaniens konservativem Premierminister Mariano Rajoy hatte die Regionalregierung am Samstag offiziell abgesetzt.
  • Dies nachdem am Freitag das Regionalparlament kurz vor Inkrafttreten der Madrider Zwangsmassnahmen einen Unabhängigkeitsbeschluss verabschiedet hatte.
  • Die spanische Staatsanwaltschaft erhob schliesslich am Montag Anklage gegen Puigdemont und weitere Angehörige der abgesetzten Regionalregierung.
  • Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauten unter anderem auf Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder
  • Die Zwangsverwaltung der wirtschaftsstarken Autonomen Gemeinschaft im Nordosten des Landes soll mindestens bis zu den für den 21. Dezember einberufenen Neuwahlen bestehen bleiben.

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