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Wegweisendes Urteil gegen Sozial-Tourismus
Aus Tagesschau vom 11.11.2014.
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International Kein Anrecht auf Sozialhilfe für Armutszuwanderer in der EU

Deutschland darf Menschen aus anderen EU-Ländern Leistungen wie Hartz IV verweigern, wenn sie nur wegen der Sozialhilfe einreisen. Dieses Grundsatzurteil fällte der Europäische Gerichtshof gegen eine Rumänin. Für die Schweiz ist das Urteil vor allem wegen der Einwanderungsdiskussion wichtig.

Deutschland muss nicht allen Zuwanderern aus dem EU-Raum Sozialleistungen zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil gefällt, das Folgen für die Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Sozialmissbrauch haben dürfte.

Es ging um eine alleinerziehende Rumänin, die mit ihrem Sohn nach Leipzig gezogen war und Sozialhilfeleistungen geltend machte. Das Arbeitsamt verweigerte dies, weil die Frau keine Arbeit aufnahm und auch in Rumänien nie gearbeitet hatte.

Kein Recht auf Aufenthalt ohne Mittel

Der Gerichtshof entschied nun, dass die Rumänin keinen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland habe. Denn sie verfüge nicht über ausreichende Mittel zur Existenzsicherung und könne daher kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Deutschland hatte den Fall weitergezogen – aus Furcht vor einer Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern.

EUGH in Luxemburg.
Legende: Der Europäische Gerichtshof gibt den EU-Staaten Spielraum im Kampf gegen Sozialmissbrauch. Keystone/Archiv

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren müssten nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen.

Inhaltlich habe das Urteil keine Auswirkungen auf die Schweiz, denn hierzulande gelten strengere Regeln als in viele europäische Länder, sagt SRF-Korrespondent Oliver Washington in Brüssel. Wichtig für die Schweiz sei aber, dass der Gerichtshof anerkenne, dass die einzelnen Staaten zentrale sozialpolitische Fragen selber entscheiden und gegen Missbräuche vorgehen könnten. «Das ist für die Schweiz enorm wichtig, vor allem im Kontext der aktuellen Einwanderungsdiskussion.»

Wie weit soll Hilfe an Arbeitsuchende gehen?

Washington geht davon aus, dass aufgrund des Grundsatzurteils verschiedene Staaten ihre Sozialsysteme analysieren und anpassen werden, um den Sozialmissbrauch einzudämmen. Weitergehen werde die Diskussion auch darüber, ob und wie lange ein Staat die Jobsuche von Ausländern unterstützen müsse.

Audio
Deutschland darf zugewanderten EU-Bürgern Hartz IV verweigern
aus Rendez-vous vom 11.11.2014. Bild: Symbolbild Keystone
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Denkbar sei, dass auf der Basis des Urteils staatliche Unterstützung bei der Jobsuche auf beispielsweise sechs Monate begrenzt würde. Nach dieser Frist könnten Staaten dann Hilfe verweigern mit dem Argument, es fehle am Willen. «Ich kann mit gut vorstellen, dass genau das die politische Schlussfolgerung des heutigen Urteils ist», sagt Washington.

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