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Khashoggi-Mord Fünf Menschen in Saudi-Arabien zum Tod verurteilt

  • In Saudi-Arabien sind fünf Personen im Zusammenhang mit der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi zum Tod verurteilt worden.
  • Drei weitere Angeklagte wurden wegen «Verschleierung des Verbrechens» zu Haftstrafen von insgesamt 24 Jahren verurteilt.
  • Zwei ranghohe Berater von Kronprinz Mohammed bin Salman wurden dagegen von den Vorwürfen entlastet.

Der Prozess gegen insgesamt elf Verdächtige hatte im Januar in Riad begonnen. Menschenrechtsorganisationen hatten den saudischen Behörden vorgeworfen, eine glaubhafte Aufarbeitung des Falls zu verhindern und keinen Zugang zum Verfahren zu ermöglichen.

Mord soll spontane Entscheidung sein

Jamal Khashoggi war im Oktober 2018 im saudischen Konsulat in Istanbul von einem Spezialkommando aus Riad brutal getötet worden, als er Papiere für seine geplante Hochzeit holen wollte.

Der Vertraute des Kronprinzen und hochrangige Regierungsmitarbeiter Saud al-Kahtani war zuvor beschuldigt worden, die Tat mitorganisiert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wurde er befragt, mangels Beweisen für seine mögliche Verwicklung dann aber nicht angeklagt. Auch Mohammed al-Otaibi, saudischer Generalkonsul in Istanbul zur Zeit des Mordes, sei nicht angeklagt worden. Augenzeugen hätten bestätigt, dass er an besagtem Tag frei hatte.

«Die Ermittlungen haben gezeigt, dass es zunächst keine Absichten zum Mord gab», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz. Erst als der Leiter des «Vermittlungsteams» im Konsulat erkannt habe, dass er die «Verhandlungen» mit Khashoggi nicht an einem «sicheren Ort» fortsetzen könne, sei es zum Mord gekommen. Die Entscheidung, den Kolumnisten der «Washington Post» zu töten, sei erst im Konsulat gefallen.

UNO: «glaubwürdige Hinweise» auf Verantwortung des Kronprinzen

Noch immer ist unklar, wer den Befehl für den Mord gab. Der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman übernahm die Verantwortung für die Tat, bestritt aber, die Tötung angeordnet zu haben. Die UNO-Sonderberichterstatterin zu dem Fall, Agnès Callamard, war jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es glaubwürdige Hinweise auf eine mögliche persönliche Verantwortung des Kronprinzen gebe.

Gegen alle Urteile kann Berufung eingelegt werden. Die Namen der Verurteilten werden erst öffentlich gemacht, wenn der Fall abschliessend verhandelt ist und die Urteile endgültig sind.

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