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International Milliarden Daten auf Vorrat? Das höchste EU-Gericht hakt nach

Macht es Sinn, alle Telekommunikationsverbindungen von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und –Bürgern zu speichern? Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat sich mit Beschwerden gegen die umstrittene EU-Richtlinie befasst und kritisch nachgefragt. Das Urteil fällt in einigen Monaten.

Es war eine aussergewöhnlich lange und spannende Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH), obwohl die Positionen bekannt waren. Auf der einen Seite die Kläger: Sie finden es «illegal, unverhältnismässig und unnütz», dass das Kommunikationsverhalten aller Menschen in der EU für mindestens sechs Monate gespeichert werden muss.

Auf der anderen Seite die EU-Institutionen und EU-Länder: Sie müssen die Vorratsdatenspeicherung verantworten und machen geltend, dass sich viele schwere Verbrechen nur auf diese Weise aufklären lassen.

«Es gibt da eine dunkle Seite...»

Der Gerichtshof behandle das Thema sehr gründlich und genau, sagt der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx nach der Verhandlung. Er verweist auf die vielen präzisen Fragen, die die Richter den Parteien stellten. Als Kritiker sieht er in der Datenspeicherungsrichtlinie den «grössten Eingriff in die Privatsphäre, den die EU je beschlossen hat».

Tatsächlich betrifft die Richtlinie jeden der 500 Millionen Menschen in der EU. Jedes Surfen im Internet, jede E-Mail, jedes Telefongespräch und jedes SMS wird gespeichert, wenn auch nicht der Inhalt. «Die Bürger sollten den naiven Gebrauch der Geräte überdenken, die sie so mögen. Es gibt da eine dunkle Seite, und diese gilt es weitmöglichst einzugrenzen», warnt Hustinx.

Verhältnismässigkeit umstritten

Die Richter brachten denn auch wiederholt den Aspekt der Verhältnismässigkeit ins Spiel. Ist es verhältnismässig, zur Aufklärung einiger weniger Verbrechen alle Daten zu speichern, und kann ein Nutzen statistisch belegt werden? Stimmt das Gleichgewicht zwischen dem Grundrecht auf Freiheit und dem Bedürfnis nach Sicherheit noch? Aber auch nach den Vorkehrungen gegen den Missbrauch dieser Daten wurde gefragt.

Die Befürworter der Datenspeicherung wollten nach der Verhandlung nicht Stellung nehmen. Vor Gericht betonten sie, dass die Datenspeicherung ausgewogen und die Richtlinie vor sieben Jahren erst nach sorgfältiger Prüfung angenommen worden sei.

Zweifel an höheren Aufklärungsquoten

Laut Datenschützer Hustinx musste es damals allerdings schnell gehen. Es war kurz nach den schweren Attentaten auf einen Bahnhof in Madrid und die Londoner U-Bahn. Terrorbekämpfung heiligte zu dieser Zeit fast alle Mittel.

Heute sehen das viele wieder anders, zumal die Polizei in vielen EU-Ländern die gesammelten Daten längst nicht mehr nur bei schweren Verbrechen einsetzt. Der Vertreter Österreichs gab dies vor Gericht unumwunden zu: Bei 326 Zugriffen auf gespeicherte Daten habe es in 56 Fällen einen Erfolg gegeben. Die Delikte: Diebstahl, Suchtmittel, Stalking, Betrug, Raub und Sonstiges.

Also keine Rede von Terrorismus und wahrscheinlich auch nicht von organisierter Kriminalität. Der österreichische Vertreter musste dem Gericht viele Nachfragen beantworten. Tatsächlich argumentieren auch andere Befürworter des Gesetzes vor allem mit Einzelfällen. In Grossbritannien etwa konnte dank Handy-Daten der Mord an einem Taxifahrer aufgeklärt werden.

Audio
Schutz vor Kriminalität vs. Schutz der Grundrechte
aus Echo der Zeit vom 09.07.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 24 Sekunden.

Hustinx: Balance wieder herstellen

Ebenso zu Sprache kam die Speicherdauer. Gemäss Richtlinie sind es mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Denkbar wäre, dass das Gericht eine Verkürzung der Fristen fordert und die Richtline also für teilnichtig erklärt. Mit einem solchen «Pyrrhussieg» gäben sich die Gegner aber wohl kaum zufrieden.

Datenschützer Hustinx kann sich vorstellen, dass das Gesetz mit erheblichen Ergänzungen in ein Gleichgewicht mit den europäischen Grundrechten auf ein Privatleben und den Datenschutz gebracht werden kann. «Ich wäre sehr überrascht, wenn das Urteil nicht sehr starke Botschaften aussenden würde», sagt er. Ob er richtig liegt, wird sich beim Urteil in einigen Monaten zeigen.

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