Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, das oberste EU-Gericht, hatte heute bloss eine juristische Frage zu klären, doch sein Urteil könnte weitreichende politische Folgen haben: Ein Exit aus dem Brexit ist ohne Weiteres möglich, die britische Regierung kann den Austrittsantrag bis zum Austrittstag zurückziehen und EU-Mitglied bleiben. Eine Zustimmung der verbleibenden EU-Staaten ist nicht nötig. Auch dann nicht, wenn der Brexit um einige Jahre verschoben werden sollte.
Gute Nachrichten für die «Remainer»
Für die «Remainer» in Grossbritannien, die von einem dauerhaften Verbleib in der EU träumen, ist das eine gute Nachricht. Denn für die Fortsetzung der EU-Mitgliedschaft bräuchte es «nur» einen Entscheid Grossbritanniens, das heisst der Regierung und des Parlaments in London, möglicherweise auch der britischen Stimmbürger.
Glücklich dürfen sich auch all jene in der EU schätzen, die Grossbritannien unter keinen Umständen ziehen lassen wollen – und vom Brexit-Exit träumen.
Doch längst nicht alle in der EU sind erfreut über den EuGH-Entscheid. Die EU-Kommission und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten haben bisher die Rechtsauffassung vertreten, auch die 27 verbleibenden EU-Staaten müssten dem Brexit-Exit zustimmen.
Der Sonderstatus Grossbritanniens
Grossbritannien geniesst nämlich innerhalb der EU einen Sonderstatus: Die Briten bezahlen nicht den vollen Mitgliederbeitrag, mussten ihr Pfund nicht durch Euro ersetzen und nehmen nicht einmal am Schengen-System mit Reisefreiheit und Polizeikooperation teil. Sie sind «EU-Mitglied light».
Es gibt deshalb nicht wenige, die insgeheim gehofft hatten, das Brexit-Votum könnte zu einem paradoxen Resultat führen: Dass Grossbritannien aus Angst vor den Folgen eines Austritts bleibt und erst noch seinen Sonderstatus verliert – dass Grossbritannien also am Ende mehr und nicht weniger zur EU gehört.
Denn klar ist: Länder wie zum Beispiel Frankreich hätten ihre Zustimmung zum Brexit-Exit an Bedingungen geknüpft. Vermutlich hätten sie zumindest das Ende des Beitragsrabatts gefordert, welcher der britischen Premierministerin Margaret Thatcher 1984 zugestanden worden war.
Das heutige EuGH-Urteil sorgt also für gemischte Gefühle, diesseits und jenseits des Ärmelkanals, bei den Brexit-Fans wie auch bei den Brexit-Gegnern.
Die «Remainer» haben nun ein Argument mehr, um für den Brexit-Exit zu weibeln: Der Brexit-Exit wäre leicht gemacht. Doch im Moment spricht wenig dafür, dass sich Grossbritannien tatsächlich für den Verbleib in der EU entscheiden wird – auch wenn der EuGH heute einen wichtigen Stolperstein aus dem Weg geräumt hat.