Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

International Pistorius-Prozess: Staatsanwalt fordert mindestens 10 Jahre Haft

Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder Hausarrest und gemeinnützige Arbeit: Im Prozess gegen den Ex-Sprintstar Oscar Pintorius hielten Anklage und Verteidigung heute ihre Schlussplädoyers. Am Dienstag will das Gericht das Strafmass verkünden.

Eine Haftstrafe von mindestens 10 Jahren forderte Chefankläger Gerrie Nel im Prozess gegen Oscar Pistorius im südafrikanischen Pretoria. In seinem Schlussplädoyer wies der Staatsanwalt Forderungen der Verteidigung scharf zurück, Pistorius lediglich unter Hausarrest zu stellen und ihm gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen.

Die Vorstellung, dass Pistorius dann in der Luxusvilla seines Onkels wohnen und erneut als Profisportler viel Geld verdienen könnte, nannte Nel angesichts des Leids der Opfer-Familie «schockierend». Die Tötung eines Menschen sei auch dann ein schlimme Tat, wenn sie fahrlässig erfolgt, erklärte Nel.

Verteidigung: «Pistorius hat alles verloren»

Wenn das Gericht den Angeklagten nicht so bestrafe, wie die Öffentlichkeit dies zu Recht erwarte, könne dies negative Rückwirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben, so der Staatsanwalt weiter. Bei der Bestimmung des Strafmasses müsse das Leid der Familie des Opfers stärker berücksichtigt werden, als die Gefühle und die Behinderung von Pistorius. «Die Familie wird den Verlust niemals verwinden.»

Video
Schlussplädoyers im Pistorius-Prozess
Aus Tagesschau vom 17.10.2014.
abspielen. Laufzeit 18 Sekunden.

Zuvor hatte Verteidiger Barry Roux dringend von einer Gefängnisstrafe für Pistorius abgeraten. Der Behindertensportler habe echte und tiefe Reue gezeigt. Er leide zutiefst darunter, dass er in tragischen Umständen versehentlich seine Freundin erschossen habe. Pistorius, der wieder in einem dunklen Anzug und mit einem schwarzen Trauerschlips erschienen war, brach während des Plädoyers zum wiederholten Mal in Tränen aus.

Urteil am Dienstag

Pistorius sei ein gebrochener Mann, erklärte Roux am vierten Tag der Strafmass-Anhörungen. «Er hat alles verloren», sagte Roux. «Er hat einen Menschen verloren, den er liebte, seine Selbstachtung, die meisten seiner Freunde, all sein Geld.» Direkt an die Richterin gewandt, fragte der Anwalt: «Ist das ein Mensch, den sie aus der Gesellschaft entfernen müssen? Wir sagen: Nein.»

Richterin Thokolize Masipa hatte den 27-Jährigen bereits im September der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp für schuldig befunden. Nun will sie am Dienstag das Strafmass verkünden. Möglich wären bis zu 15 Jahre Haft, aber auch nur ein weit kürzerer Hausarrest. Pistorius hatte die 29-Jährige in der Nacht zum 14. Februar 2013 durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa nahe Pretoria erschossen.

Pistorius beteuert, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben. Die Richterin hatte dies akzeptiert und die Anklage wegen Mordes aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen. Für Mord hätte Pistorius obligatorisch eine lebenslange Haftstrafe bekommen - in der südafrikanischen Rechtspraxis 25 Jahre.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel