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International Pistorius-Urteil wird weitergezogen

Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde legt Berufung gegen das Urteil im Fall Oscar Pistorius ein. Sie bemängelt sowohl das Urteil an sich als auch das Strafmass.

Der Fall Pistorius soll nochmals aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft werde «innerhalb der nächsten Tage» Berufung gegen das Urteil vom vergangenen Dienstag einreichen. Dies kündigte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) an.

Bei der Behörde, die im südafrikanischen Rechtssystem über der Anklagevertretung steht, hatte sich nach der Verkündung des Strafmasses für Pistorius die einflussreiche Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) beschwert.

Oscar Pistorius vor Gericht
Legende: Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil gegen Pistorius nicht zufrieden. Keystone

Verurteilung wegen Mordes möglich

NPA-Sprecher Nathi Mcnube erklärte, die Behörde habe in den letzten Tagen rechtliche Fragen geprüft, die sich aus dem Verfahren und dem Urteilsspruch gegen Pistorius ergeben hätten.

Staatsanwalt Gerrie Nel und seine Assistentin hätten auf dieser Grundlage geprüft, ob es hinreichende Argumente gebe, den Fall neu aufzurollen.

Mit dem angestrebten Verfahren vor Südafrikas Obersten Berufungsgericht sollen sowohl der Schuldspruch gegen Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmass von fünf Jahren angefochten werden. Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden.

Langes Verfahren möglich

Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar. Auch der Zeitpunkt der offiziellen Beantragung sowie der Entscheidung darüber waren zunächst offen.

Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte Pistorius beantragen, bis zu einem Urteil erneut auf Kaution in Freiheit zu bleiben. Falls dies zugestanden wird, könnte er das Gefängnis verlassen, in das er nach der Strafmassverkündung am vergangenen Dienstag eingewiesen worden war.

Ein Berufungsverfahren kann sich nach Einschätzung des Strafrechtsexperten Professor André Thomashausen von der Johannesburger Kanzlei Werth Schröder Inc. über zwei oder mehr Jahre erstrecken.

Kein Mord

Pistorius war vergangene Woche wegen tödlicher Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa befand, Pistorius habe bei seiner Tat grob fahrlässig gehandelt.

In diesem Verfahren spielte der Umstand eine wichtige Rolle, dass in Südafrika die Angst, Opfer von bewaffneten Raubüberfällen zu werden, allgegenwärtig ist. Auch deshalb glaubte die Richterin dem angeklagten Pistorious, dass er aus purer Angst ohne Vorwarnung geschossen habe, als er einen Eindringling in seinem Haus vermutete. Deshalb verurteilte die Richterin den Sportler nicht wegen Mordes.

Der 27-Jährige wurde nach der Verkündung des Urteils in Pretoria umgehend inhaftiert. Nach dem Urteilsspruch hatte sich in Südafrika Unmut über das milde Urteil gegen Pistorius breit gemacht.

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