- Das Verfassungsgericht in Kenia hat ein seit Jahrzehnten geltendes Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufrechterhalten.
- Das entsprechende Gesetz stelle keine gezielte Diskriminierung dar und sei daher mit der Verfassung vereinbar, so die Begründung.
- Geschlechtsverkehr entgegen der «natürlichen Ordnung» kann in Kenia mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.
Richterin Roselyne Aburili sagte, es gebe keine «abschliessenden wissenschaftlichen Belege», dass Homosexualität angeboren sei und daraus ein Anspruch auf rechtlichen Schutz folge.
Selten Strafen – dafür gesellschaftliche Ächtung
Die Gesetze aus der Kolonialzeit werden selten angewendet, sie belegen Homosexuelle jedoch mit einem Stigma und werden zur Grundlage für Diskriminierung. Wegen des Verbots wollen sich viele Homosexuelle nicht outen. Auch für Angehörige ist es daher häufig schwierig, die Homosexualität von Verwandten oder Freunden zu akzeptieren.
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen würden wegen ihrer sexuellen Orientierung tagtäglich von Polizisten belästigt und ausgebeutet, im Job benachteiligt und von der Gesellschaft marginalisiert, kritisierte Mercy Njueh von der Nationalen Menschenrechtskommission für Schwule und Lesben. In Afrika verbieten Human Rights Watch zufolge 33 Länder homosexuelle Handlungen.