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International Sexualstrafrecht in Deutschland: Nein heisst jetzt Nein

Ein halbes Jahr nach den Übergriffen in der Silvester-Nacht in Köln verschärft das deutsche Parlament das Strafrecht. So soll sexuelle Gewalt leichter geahndet werden.

Der Bundestag hat in Deutschland das Sexualstrafrecht verschärft. Künftig gilt der Grundsatz «Nein heisst Nein». So sollen Täter nach sexuellen Übergriffen auch bestraft werden können, wenn sie sich über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinweggesetzt oder einen Überraschungsmoment ausgenutzt haben.

Um künftig auch gegen Grabschen vorzugehen, wird neu der Straftatbestand «sexuelle Belästigung» verankert. Speziell geahndet werden damit auch sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden – eine Reaktion auf die sexuellen Übergriffe der vergangenen Silvesternacht in Köln.

Alle für «Nein heisst Nein»

Der Bundestag hat separat über die drei neuen Regelungen abgestimmt: Unbestritten war die Verschärfung bei Vergewaltigung. Bei der neuen Regelung zur sexuellen Belästigung und Taten, die aus Gruppen heraus begangen werden, gab es Gegenstimmen aus der Opposition.

Der neue Paragraf 177 des deutschen Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für den Status ausländischer Täter haben – insofern, dass diese nach einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller ausgewiesen werden können.

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