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Skandal um die WM 2006 Schweizer Bundesanwaltschaft klagt Ex-DFB-Spitzenfunktionäre an

  • Angeklagt sind die Ex-DFB-Funktionäre Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach.
  • Zudem erhebt die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen den ehemaligen Schweizer Fifa-Funktionär Urs Linsi, wie sie mitteilt.
  • Sie sollen das Organisationskomitee für die Fussball-WM 2006 in Deutschland arglistig über den Zweck einer Zahlung von 6.7 Millionen Euro getäuscht haben.

Wolfgang Niersbach in Nahaufnahme.
Legende: Wolfgang Niersbach war bei der WM 2006 Pressechef des Organisationskomitees. 2012-2015 war er DFB-Präsident. Keystone

Zwanziger und Schmidt sowie Linsi wird von der Schweizer Bundesanwaltschaft Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Um eine Verjährung der Vorwürfe zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden. Auch mit Blick auf diese Frist habe man sich nun zur Erhebung der Anklage entschieden, so die Bundesanwaltschaft.

Ausstandsbegehren Beckenbauers zurückgewiesen

In diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigt ist der damalige WM-OK-Chef Franz Beckenbauer. Das Verfahren gegen ihn wurde gemäss der Mitteilung im Juli dieses Jahres abgetrennt und wird separat weitergeführt.

Beckenbauer
Legende: Beckenbauer musste wegen einer Augenerkrankung in einer Klinik behandelt werden. Er ist deshalb nicht vernehmungsfähig. Keystone

Der Gesundheitszustand von Beckenbauer lasse eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht nicht zu. Eine gemeinsame Beurteilung würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten «unnötig verzögern», heisst es.

Unterdessen hat das Bundesstrafgericht ein Ausstandsbegehren von Franz Beckenbauer gegen Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Personen der Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Das Gesuch wurde zu spät eingereicht, so die Begründung.

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