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Strassburg-Urteil zum Staudamm Türkische Kulturstätte darf geflutet werden

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sich der Überflutung der türkischen Kulturstätte Hasankeyf nicht in den Weg.
  • Die Strassburger Richter wiesen eine Beschwerde von Vorkämpfern zur Rettung der Stätte als unzulässig zurück.

Die Kläger hatten die Einstellung des Baus des Ilisu-Staudamms in der osttürkischen Provinz Batman gefordert. Sobald der Damm am Tigris fertig ist, soll die 12'000 Jahre alte Kulturstätte Hasankeyf im antiken Mesopotamien geflutet werden.

Dagegen führten die Beschwerdeführer unter anderem ins Feld, dass mit dem Verschwinden der Stadt und ihren Artefakten das Menschenrecht auf Bildung der kommenden Generationen verletzt werde.

Kein Recht auf Schutz von Denkmälern

Die Richter folgten der Argumentation der Aktivisten nicht. Aus den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich kein individuelles Recht auf Schutz einzelner Kulturdenkmäler ableiten, heisst es in der Entscheidung.

Hasankeyf, das Städtchen mit seinen 3000 Einwohnern am Tigris, war einst ein wichtiger Knotenpunkt der Seidenstrasse auf dem Weg ins Morgenland. Auch die Römer siedelten hier und es gibt Spuren aus Byzantinischer Zeit, als Hasankeyf Bischofssitz war.

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