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Touristinnen-Mord in Marokko Schweizer steht vor Terrorgericht

Der Angeklagte hat vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt. Er bestreitet, mit den Tätern noch etwas zu tun zu haben.

  • Dem angeklagten schweizerisch-spanischen Doppelbürger K.Z. wird vorgeworfen, am Mord an zwei skandinavischen Touristinnen beteiligt gewesen zu sein.
  • K.Z. hat heute erstmals vor einem marokkanischen Untersuchungsrichter ausgesagt.
  • Laut seinem Anwalt hat der Doppelbürger vor über einem Jahr sämtliche Kontakte mit den Terroristen abgebrochen. Er teile ihre Ideen nicht mehr.

Der schweizerisch-spanische Doppelbürger stand heute erstmals vor dem Untersuchungsrichter des marokkanischen «Terrorgerichts» in Salé, unweit der Hauptstadt Rabat. Die Anhörung dauerte zwei Stunden.

K.Z. steht im Verdacht, Mitglieder einer marokkanischen Terrorzelle im Umgang mit Schusswaffen unterrichtet zu haben.

Vier Marokkaner gelten als Täter des Anschlags vom 16. Dezember 2018. Dabei wurden Rucksacktouristinnen aus Skandinavien im Atlasgebirge enthauptet. Die Täter konnten rasch gefasst werden.

Sie nannten der Polizei eine Reihe von Namen mutmasslicher Komplizen, unter anderem denjenigen von K.Z.

Täter gekannt: Ja – in Tat involviert: Nein

Verteidiger Saad Sahli hat gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) bestätigt, dass sein Mandant die Terroristen kannte. Doch er habe alle Verbindungen zu ihnen schon vor über einem Jahr abgebrochen. Er teile ihre Ideen nicht mehr.

Vor zwei Jahren habe K.Z. eine Familie gegründet. Er lebe mit seiner Frau und dem gemeinsamen Sohn in einem Vorort von Marrakesch und führe dort ein normales Leben.

Der Schweizer Konvertit lebe bereits mehrere Jahre in Marokko. Er habe den Islam verstehen wollen, den richtigen Islam. Ein Zufall wollte es, sagt sein Anwalt, dass er über einen Imam die fanatischen Terroristen kennenlernte.

Möglicherweise habe sein Klient mit den jetzigen Tätern über fanatische Ideen gesprochen. Doch zu jenem Zeitpunkt sei kein Anschlag geplant gewesen. Das sei aber nicht leicht zu beweisen. Die finale Frage sei darum: «Eine Person, die alle Verbindungen zu fanatischen Menschen abgebrochen hat, bleibt sie für immer ein Terrorist oder nicht?»

Der zweite Schweizer

Neben K.Z. wurde in Marokko noch ein zweiter Schweizer Konvertit verhaftet. Auch er stammt aus Genf und soll der gleichen Terrorzelle in Marokko angehören. Er gilt schon länger als potenzieller Gefährder.

2015 verweigerte ihm Frankreich deswegen die Einreise. Die beiden Schweizer sollen sich in der Moschee im Genfer Stadtteil Le Petit-Saconnex kennengelernt haben. Dort seien sie auch radikalisiert worden. In Marokko droht den beiden Angeklagten bis zu 30 Jahre Gefängnis.

Strafverfahren in der Schweiz?

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Die Bundesanwaltschaft (BA) führt zurzeit kein Strafverfahren gegen die zwei verdächtigten Schweizer. Die Zuständigkeit liege beim Tatortstaat. Gegenüber SRF bestätigt die BA aber, dass im Rahmen einer Umfeldabklärung in der Schweiz ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet worden sei.

Dies wegen des Verdachts auf Verstoss gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) sowie verwandter Organisationen, sowie wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB). Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die BA eine Hausdurchsuchung im Kanton Genf durchgeführt.

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