Die vom türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan angestrebte Verfassungsreform zur Einführung eines Präsidialsystems hat eine wichtige Hürde im Parlament genommen.
Am späten Sonntagabend erhielten die verbliebenen zwei von 18 Artikeln in einer ersten Wahlrunde die nötigen Mehrheiten: 342 Abgeordnete hätten für den 17. und 344 Parlamentarier für den 18. Artikel gestimmt.
Damit wurde für alle 18 Artikel die notwendige Mehrheit von 330 der 550 Parlamentarier jeweils erreicht.
Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP verfügt über 316 Sitze im Parlament. Die nötige Mehrheit in der geheimen Wahl kommt nur mit Stimmen aus der Opposition zustande. Der Chef der ultranationalistischen MHP, Devlet Bahceli, unterstützt die Reform.
Der Weg zur Verfassungsreform beinhaltet mehrere Schritte:
Bereits im vergangenen Monat hat die Verfassungskommission des Parlaments den überarbeiteten Entwurf verabschiedet. Seit Montag vergangener Woche ist das Plenum im Parlament in Ankara am Zug.
In einer ersten Abstimmung hatten sich 338 Abgeordnete zunächst dafür ausgesprochen, die Debatte über die einzelnen Artikel mit den jeweiligen Verfassungsänderungen aufzunehmen. Die notwendige Mehrheit von 330 der 550 Abgeordneten wurde damit erzielt. Über jeden der 18 Artikel wurde seitdem einzeln beraten und abgestimmt. Alle erhielten jeweils die notwendige Dreifünftel-Mehrheit.
Nun, nach Abschluss der ersten Runde, ist eine 48-stündige Pause vorgeschrieben. Dann folgt die zweite Runde: Wieder wird über jeden der Artikel aus der ersten Runde einzeln abgestimmt, wieder ist eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig.
Danach folgt die letzte Abstimmung im Parlament: die über das Gesamtpaket. Dieses besteht aus allen Artikeln, die in den vorherigen Einzelabstimmungen die jeweils notwendige Dreifünftel-Mehrheit erzielten. Auch beim Gesamtpaket gilt: Mindestens 330 der 550 Abgeordneten müssen mit Ja stimmen.
Danach wird der vom Parlament verabschiedete Vorschlag zur Verfassungsänderung Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan vorgelegt. Wenn er ihn unterzeichnet, wird er im Amtsblatt veröffentlicht.
Am ersten Sonntag nach Ablauf von 60 Tagen nach der Veröffentlichung findet die Volksabstimmung statt. Erzielt das Referendum eine einfache Mehrheit, ist die Reform angenommen. Die Regierung rechnet im Frühjahr mit einer solchen Volksabstimmung.
Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass bei den verschiedenen Abstimmungen jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit erzielt würde, wären die Verfassungsänderungen auch ohne Referendum angenommen. Der Präsident hat aber angekündigt, in jedem Fall das Volk zu befragen.
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