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Wegen Luftverschmutzung EU-Kommission zieht Deutschland vor Gericht

Wegen zu schmutziger Luft in deutschen Städten verklagt die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof.

Bei der Klage geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide. Diese sind bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten. Auch 2017 wurden sie jedoch in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen gar sehr deutlich.

Verantwortlich gemacht werden vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zunahm. Nach dem Dieselskandal wurde deutlich, dass sie im Verkehr auch viel mehr Schadstoffe ausstossen als in Tests.

In Vergangenheit bereits mehrmals ermahnt

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Die EU-Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt. Die Bundesregierung steuerte unter anderem mit ihrem «Sofortprogramm für saubere Luft» nach.

Beim Diesel-Gipfel 2017 versprach die Autoindustrie zudem Software-Updates für Dieselautos, die Schadstoff-Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Dennoch gelang es nicht, kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten.

Jetzt müssen sich neben Deutschland auch fünf weitere Staaten (Frankreich, Grossbritannien, Ungarn, Italien und Rumänien) ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, das teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Länder hätten keine ausreichenden Pläne vorgelegt, um rasch gegen die Luftverschmutzung vorzugehen.

Klagen vor Europäischen Gerichtshof nicht ungewöhnlich

Ende 2016 warf die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Zum Beispiel, dass Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft worden sei.

Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, ob die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Die Bundesregierung hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe verwahrt.

Klagen vor dem europäischen Gerichtshof gegen EU-Staaten sind nicht ungewöhnlich. Helfen Ermahnungen in einem Vertragsverletzungsverfahren nichts, sind sie der übliche nächste Schritt, um den Rechtsstreit zu klären. Unterliegt Deutschland, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren hohe Zwangsgelder durchsetzen.

Fahrverbote als Konsequenz?

Allerdings wächst mit den Verfahren schon jetzt der politische Druck, etwas gegen die zu hohen Schadstoffwerte in deutschen Städten und gegen die zu schmutzigen Diesel zu unternehmen.

Verkehrsexperten sehen kurzfristig nur zwei Lösungsmöglichkeiten: die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen oder Fahrverbote. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten im Februar grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismässig sind.

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