Menschliche Gene dürfen von US-Unternehmen nicht mehr patentiert werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Washington mit einstimmiger Mehrheit seiner neun Richter. Das Verbot gelte aber nicht für künstlich hergestelltes genetisches Material.
Auslöser für den Fall war das Monopol für Brustkrebs-Gentests, welches das amerikanische Pharmaunternehmen Myriad Genetics erhielt, indem es sich zwei Gen-Sequenzen patentieren liess. Da diese aber ein «Produkt der Natur» seien, dürften sie nicht patentiert werden, urteilte nun das höchste US-Gericht.
Obwohl die Aktienkurse an der New Yorker Technologiebörse von Myriad Genetics nach der Entscheidung um elf Prozent stiegen, war Greg Castanias, Anwalt des Unternehmens enttäuscht. «Richter Thomas meint, dass es sich um DNA aus unserem Körper handelt. Aber die Wahrheit ist, dass diese Moleküle auch im Labor hergestellt wurden», sagte er dem US-Radiosender «Here & Now».
Mehrheit findet Entscheid positiv
Die Mehrheit der Stimmen aus den USA klingen allerdings positiv. Sowie die von Robert Darnell, dem Präsidenten des Genom-Zentrums in New York, der das Urteil begrüsst: «Es ermöglicht faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Informationen.»
Auch für Privatleute scheint die Entscheidung des Gerichts eher erfreulich zu sein, denn nur wenige Stunden nach dem Urteil verkündete ein Unternehmen, dass es den Brustkrebs-Gen-Test in den USA für 995 Dollar anbieten werde. Davor hatte Myriad Genetics das Monopol gehabt und 3000 Dollar verlangt.
Schon länger in Schweiz und EU
In der Schweiz und der EU gilt schon länger ein Patentverbot von menschlicher DNA. Das Urteil freut die Kläger, etwa Haig Kazazian, ein Professor der Johns Hopkins Universität in Baltimore. Er sagt auf Anfrage, der Entscheid sei eine gute Nachricht für die Patienten: Diese bekämen nun die Gelegenheit, bald Tests mit Produkten von Konkurrenten zu machen.
Das Urteil hat zur Folge, dass auch andere Firmen ihre Rechte an natürlicher DNA nicht mehr durchsetzen werden können. Myriad selber teilt schriftlich mit, das Urteil sei kein Drama. Das Unternehmen halte genügend weitere, unumstrittene Patente. Laut Urteil lassen sich künstlich hergestellte Gene oder Verfahren auch künftig patentrechtlich schützen.
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