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Internes Dokument Hat sich die Baselbieter Regierung Entscheid diktieren lassen?

Ein internes Dokument legt nahe, dass sich die Baselbieter Regierung einen Entscheid diktieren liess.

Es ist zwar schon zehn Jahre her, trotzdem erinnert sich der Schreiner Armin Bättig aus Birsfelden noch genau an den Tag, an dem seine Beschwerde abgewiesen wurde. Zusammen mit zahlreichen anderen Firmen und südbadischen Verbänden hatte er sich vergeblich dagegen gewehrt, dass er eine Kaution von 20'000 Franken hinterlegen muss, wenn er weiter als Schreiner im Baselbiet tätig sein will.

Die Basler Zeitung hat jetzt publik gemacht, dass dieser Entscheid damals gar nicht von der Regierung, sondern von der Wirtschaftskammer geschrieben worden sei – der Wirtschaftskammer, die selbst an diesem Verfahren beteiligt war. Für Schreiner Bättig eine bittere Nachricht: «Eigentlich bin ich voll und ganz betrogen worden. Ich fühle mich vom ganzen Kanton betrogen, aber es wundert mich gar nicht.»

Das alles ist schon zehn Jahre her. Jetzt ist aber ein Dokument aufgetaucht, das zeigt: Die Wirtschaftskammer hat den Regierungsratsentscheid in Sachen Kaution damals selbst entworfen. Verschiedene Quellen bestätigen gegenüber dem Regionaljournal, dass damals jemand von der Wirtschaftskammer vorbeikam und diesen Entwurf des Regierungsratsbeschlusses auf einem USB-Stick überreichte.

Den Entwurf habe man dann noch etwas umgeschrieben, aber nichts Entscheidendes mehr daran geändert. Dann habe man dies der Regierung vorgelegt und diese habe dann diesen Entwurf als Regierungsratsbeschluss verabschiedet.

Ein Vergleich der beiden Dokumente zeigt, dass die Regierung tatsächlich ganze Passagen fast wortwörtlich übernommen hat:

Version Wirtschaftskammer

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(...) Die Notwendigkeit einer Kautionsregelung ergibt sich aus der Vollzugsproblematik im Ausland. Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden allgemeinverbindlich erklärten Branchengesamtarbeitsverträge ohne allgemeinverbindlich erklärten GAV Ausbau über kurz oder lang gefährdet wären, da alsdann der professionelle Vollzug im Ausbaugewerbe nicht mehr gewährleistet wäre. (...)

Regierungsratsbeschluss

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(...) Die Notwendigkeit einer Kautionsregelung ergibt sich aus der Vollzugsproblematik im Ausland. Es ist davon auszugehen, dass die bestehenden allgemeinverbindlich erklärten Branchengesamtarbeitsverträge ohne allgemeinverbindlich erklärten GAV für das Ausbaugewerbe mittel- bis langfristig gefährdet sind, da alsdann der professionelle Vollzug im Ausbaugewerbe nicht mehr gewährleistet ist. (...)

Die Baselbieter Regierung hat konkrete Fragen des Regionaljournals nicht beantwortet, hält aber fest: «Der Regierungsrat lässt sich von niemandem Regierungsratsbeschlüsse diktieren.» Die Wirschaftskammer erklärte, man könne nicht mehr eruieren, welche Dokument vor zehn Jahren der Regierung zu welchem Zeitpunkt vorlag. Und weiter: «Woher soll die Wirtschaftskammer wissen, wer vor 10 Jahren in der Verwaltung welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt an wen verschickt hat? Zudem ist ja auch völlig offen, wer den ersten Entwurf des betreffenden Regierungsratsbeschluss vorgeschlagen hat und ob, beziehungsweise in welcher Form der Regierungsratsbeschluss-Entwurf dann auch tatsächlich im Regierungsrat beschlossen worden ist.»

Schreiner Armin Bättig aus Birsfelden überlegt sich jetzt, eine Strafanzeige einzureichen.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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