Die Anpassung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr war nötig, weil die Finanzierung der Bahninfrastruktur nach der Annahme der Fabi-Vorlage zwischen Bund und Kantonen neu festgelegt werden muss. Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden ist eine Massnahme aus dem Sparpaket 2013. Die Finanzierung der Bahninfrastruktur übernimmt künftig der Bund.
Der Kanton St.Gallen zahlt nicht mehr direkt an die Bahnunternehmen wie bisher, sondern leistet eine pauschale Einlage - voraussichtlich 34 Millionen Franken - in einen Bahninfrastruktur-Fonds.
Gleiche Regelung für Versuchsbetriebe
Die SVP wollte, dass Standortgemeinden, die von ÖV-Versuchsbetrieben profitieren, sich mit einem Anteil von 70 Prozent beteiligen müssen. Dies sei gerechtfertigt, weil Versuchsbetriebe in der Regel Wünsche der Gemeinden seien, so ein SVP-Sprecher.
Der Rat lehnte den SVP-Antrag mit 87 zu 22 Stimmen klar ab.