Strafrechtlich wird das Neonazi-Konzert vor einem Monat in Unterwasser keine Konsequenzen haben, wie der Mediensprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, Roman Dobler, bereits Ende letzter Woche gegenüber Radio SRF bestätigte. Der Grund: Die vorhandenen Beweise reichen nicht aus und sind qualitativ zu schlecht, um jemanden strafrechtlich zu verfolgen.
Parteien sind konsterniert
Das sei sehr zu bedauern, sagt Andreas Widmer, Fraktionspräsident der CVP/EVP-Fraktion und sende ein falsches Signal: Nämlich, dass die Entschlossenheit der Behörden fehle, um gegen solche Anlässe und Gruppen vorzugehen. SP-Präsident Max Lemmenmeier sagt: «Wir müssen alles daran setzen, dass die Rassismusstrafnorm durchgesetzt wird.» Dies sei in diesem Fall nicht geschehen, die Polizei hätte bereits im Vorfeld versagt.
Strafrechtlich ist der Fall zwar vom Tisch, nicht aber politisch: Die CVP/EVP-Fraktion wird in der Novembersession einen Vorstoss im St. Galler Kantonsrat einreichen, mit dem Ziel, dass solche Fehler, wie sie in Unterwasser passiert sind, in Zukunft nicht mehr geschehen. Auch FDP und SP überlegen sich eine politische Reaktion - in welcher Form ist noch offen.