Die Motionäre verfolgten mit ihrem Vorstoss das Ziel, dass Ausländerinnen und Ausländer, die in zweiter Generation im Thurgau leben, vereinfacht zum Schweizer Bürgerrecht kommen. Wenn sie das Bürgerrecht von der Gemeinde erhalten, solle ihnen automatisch auch jenes des Kantons zugesprochen werden.
Die Thurgauer Regierung unterstützt dieses Vorhaben nicht. Sie sagt, alle Ausländer und Ausländerinnen sollen gleich behandelt werden. Secondas und Secondos seien nicht automatisch besser integriert als jene Ausländer, die nicht in der Schweiz geboren seien.
Revision vom Bundesgesetz in Bearbeitung
Im weiteren verweist die Regierung darauf, dass auf Bundesebene eine Revision des Bürgergesetzes in Bearbeitung sei. Wenn dies dann in ein bis zwei Jahren auf Kantonsebene bearbteitet würde, dann zöge man auch eine Vereinfachung in Betracht, sagt der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. Dann sei auch zu prüfen, ob die Gemeinde die richtige Instanz für Einbürgerungsverfahren sei oder ob man dieses Geschäft kantonal regeln möchte.