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Autofrabrik von VW.
Legende: VW, BMW, Daimler, Audi und Porsche sollen sich abgesprochen haben. Reuters
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Kartell-Vorwürfe «Antwort von VW ist eine Ausrede»

Der Austausch zwischen Konzernen zu technischen Fragen sei «weltweit üblich», sagt VW als Antwort auf die aktuellen Kartell-Vorwürfe. Für den Experten Ferdinand Dudenhöffer ist klar: Die Aussage ist nur ein Vorwand.

Die deutschen Autobauer stehen in der Kritik. Sie sollen sich bei Technik, Kosten und Zulieferern abgesprochen haben, so der «Spiegel». Nach einer ausserordentlichen Aufsichtsratssitzung teilte VW am Mittwoch mit, dass der Austausch zwischen Konzernen zu technischen Fragen «weltweit üblich» sei. Der Kunde könne davon profitieren.

Für Ferdinand Dudenhöffer, Professor für Marketing und Unternehmensführung an der Universität Duisburg-Essen, ist klar: «Das ist eine Ausrede von VW.» Es gebe durchaus Absprachen, die sinnvoll für die Kunden seien. «Diese werden dann aber freiwillig beim Kartellamt gemeldet.»

«Es fehlen klare Kontrollmechanismen»

Denn Wettbewerbsbeobachtung sowie der Austausch der Autobauern etwa bei Konferenzen sei durchaus erlaubt und erwünscht, so Dudenhöffer. Ein Redeverbot nicht sinnvoll. «Um definieren zu können, ab wann Verabredungen illegal werden, muss man die Wettbewerbsgesetze beachten und von grossen Autobauern kann man verlangen, dass sie diese kennen.»

Um ein Unternehmen juristisch belangen zu können braucht es nun feste Beweise und Zeugen.
Autor: Ferdinand DudenhöfferProfessor für Marketing und Unternehmensführung

Nach Dudenhöffer geht es beim aktuellen Skandal dann auch eher darum, «die Umwelt auszutricksen». Die Grenzen zwischen legalen Absprachen und illegalen Kartellen sei zwar auch hier fliessend. «Um ein Unternehmen juristisch belangen zu können, braucht es nun feste Beweise und Zeugen.» Und vor allem Behörden, die so einen Fall schnell und klar untersuchen.

«Daimler hat bereits vor drei Jahren Selbstanzeigen bei der europäischen Kartellbehörde in Brüssel eingereicht. Aber es ist nichts passiert.» Für Dudenhöffer ein Zeichen dafür, dass die EU-Behörden schlecht arbeiten. «Es fehlen klare Kontrollmechanismen», ist er überzeugt.

Fortschritt auf keinen Fall verhindern

Die Autobauer für alles verantwortlich zu machen, sei deshalb falsch. «Die Vorgaben der Politik sind zu löchrig.» Die deutsche Autoindustrie zerfleischt sich selbst – unterstützt von der deutschen Politik, in dem sie Technologien schützt und fördert, von welchen sich andere Staaten bereits verabschiedet hätten, sagt Dudenhöffer.

In den USA könnte es jetzt auch rechtlichen Ärger geben

Die Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer könnten nun auch rechtlichen Ärger in den USA nach sich ziehen. Drei Kunden beschuldigen den Volkswagen -Konzern sowie Daimler und BMW, unter anderem mit illegalen Absprachen zu Preisen und Abgastechnik gegen US-Wettbewerbsrecht verstossen zu haben. Die entsprechende Klage, hinter der die US-Kanzlei Robins Kaplan steht, wurde bereits am Dienstag bei einem Gericht im Bundesstaat New Jersey eingereicht. Am Donnerstag hatte zunächst die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Der Klagebescheid wurde den deutschen Herstellern am Mittwoch zugestellt, sie müssen laut US-Recht innerhalb von 21 Tagen reagieren. Bei VW sind auch die Töchter Audi, Porsche und Bentley beklagt. In der 69-seitigen Klageschrift heisst es zudem, die zuständige Abteilung des US-Justizministeriums habe eine Untersuchung wegen des Kartellverdachts eingeleitet.

Auch für Philipp Zurkinden, Professor für Kartellrecht, ist klar, dass durch das Kartellrecht Innovation und Fortschritt keinesfalls verhindert werden sollen. Entsprechend seien Zusammenarbeitsformen in Forschung und Entwicklung grundsätzlich erlaubt, wenn neue oder verbesserte Waren schneller auf dem Markt eingeführt werden können oder die Preise gesenkt würden.

Ergebnisse weitergeben

Die Grenze wo der erlaubte Austausch aufhört und die unerlaubte Absprache beginnt, ist in der Praxis aber auch für Zurkinden schwer zu ziehen. «Im Moment, wo beispielsweise die erwähnten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aufgrund einer Zusammenarbeit nicht ebenso effizient an die Verbraucher weitergegeben werden, dürfte dies nicht mehr im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen.»

So beispielsweise, wenn die Verwertung und Vermarktung ebenfalls gemeinsam erfolgt, so dass die oben erwähnten Vorteile nicht mehr erzielt werden. «Gemeinsame Bestimmung der Preise, eine Mengen-, Kunden- oder Gebietsaufteilung bei der Vermarktung oder gemeinsame Bestimmung des Markteintrittszeitpunkts ohne Effizienzgründe sind problematisch», so der Kartell-Experte.

Ob und wie die deutschen Autobauer gegen das Kartellrecht verstossen haben, wird nun von der EU-Kommission und dem deutschen Bundeskartellamt überprüft.

Ferdinand Dudenhöffer

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Ferdinand Dudenhöffer

Ferdinand Dudenhöffer gilt als der ­deutsche «Automobilpapst». Der Professor für Marketing und ­Unternehmensführung gründete im Oktober 2008 gemeinsam mit seiner Professoren-Kollegin Dr. Eva-Maria John das CAR Center Automotive Research an der Universität Duisburg-Essen.

Philipp Zurkinden

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Philipp Zurkinden

Philipp Zurkinden leitet das Prager Dreifuss Team für wettbewerbsrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragen. Er berät eine Vielzahl nationaler wie auch internationaler Mandanten verschiedener Industriezweige in Kartellrechtsverfahren.

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