Das Wichtigste in Kürze
- Das wohl grösste Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kaffeefahrten wird mit einer Anklage abgeschlossen.
- Ein 44-jähriger Mann soll tausendfach Leute aus der ganzen Deutschschweiz mit falschen Gewinnversprechen auf Werbefahrten gelockt haben.
- Die Staatsanwaltschaft klagt ihn deshalb wegen mehrfachem Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb an. Ihm droht eine Gefängnisstrafe von bis zu viereinhalb Jahren.
- Beim Angeklagten soll es sich um einen Drahtzieher solch verbotener Kaffeefahrten handeln. Er habe sich hinter Strohmännern und wechselnden Firmennamen versteckt.
Es ist wohl das grösste Ermittlungsverfahren, dass es in der Schweiz wegen verbotener Kaffeefahrten je gegeben hat. Und es endet mit einer Anklage am Landgericht Uri. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte der Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri klagt einen 44-Jährigen wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an.
Das bestätigt der zuständige Staatsanwalt Damian Graf gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Die Anklageschrift hat er am vergangenen Freitag zusammen mit 50 Bundesordnern Beweismaterial eingereicht. Die Ermittlungen dauerten über zwei Jahre. Der Termin des Prozesses ist noch nicht bekannt.
Enorm aufwendige Ermittlungen
Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, in den Jahren 2012 bis 2016 in mindestens 1300 Fällen Wettbewerbstalons und Gewinnversprechen an Schweizer Haushalte verschickt zu haben. Den meist älteren Adressaten wurden Geld- und Sachpreise, Geschenke und Gratisessen versprochen, die sie an Carreisen oder Gewinnfeiern abholen könnten.
In Wahrheit wurden sie so an aggressive Verkaufsveranstaltungen gelockt, an denen der Beschuldigte Produkte zu stark überhöhten Preisen anbieten liess. Die versprochenen Preise erhielten die Teilnehmer nicht, beziehungsweise nur bei einem Kauf.
Das Ermittlungsverfahren sei enorm aufwendig und komplex gewesen, sagt der Staatsanwalt. Denn der Angeschuldigte sei als mutmasslicher Drahtzieher im Hintergrund geblieben. Er habe sich hinter Strohmännern und wechselnden Firmennamen versteckt.
Dazu hätten beispielsweise «Freizeit und Reisen», «Dimar Buchungsservice», «Spezialitätenland Deutschland» oder «Spezialitätenland Italien» gehört. Der Beschuldigte war 2016 für vier Monate in Untersuchungshaft, wie «Espresso» bereits früher berichtete. Im Rahmen des Verfahrens gab es auch diverse Hausdurchsuchungen.
Vorsicht bei Einladungen mit Gewinnversprechen
Auslöser des Verfahrens waren Strafanträge des Staatssekretariats für Wirtschaft, Seco, der Stiftung für Konsumentenschutz sowie diverser Privatpersonen. Bei ihren Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Kantonspolizei Uri und der Wirtschaftspolizei der Stadt Zürich unterstützt.
Staatsanwaltschaft Damian Graf rät den Konsumentinnen und Konsumenten vorsichtig zu sein, wenn sie Gewinnschreiben erhalten von Wettbewerben, an denen sie nie teilgenommen haben. Verbotene Einladungen auf Kaffeefahrten mit Gewinn- oder Geschenkversprechen kann man dem Seco mit einem Online-Formular melden.
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«Kassensturz» vom 14.03.17:
Senioren auf Kaffeefahrt: Eingeladen und ausgenommen
Mit Gewinnversprechen, Gratis-Ausflug und -Essen locken fiese Veranstalter zur Kaffeefahrt. «Kassensturz» fuhr «undercover» mit und filmte den inszenierten Schwindel: Statt mit einem Gewinn kehrt ein Drittel der Teilnehmer mit teuren aber nutzlosen Pseudo-Gesundheitsmatratzen nach Hause zurück.
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