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Bericht des Bundes Rahmenabkommen mit EU betrifft nur fünf Verträge

  • Das Abkommen soll nur fünf der über hundert bilateralen Verträge betreffen.
  • Das schreibt der Bundesrat im Bericht über Aussenwirtschaftspolitik 2017.
  • Die Zeitungen «Bund» und «Tages-Anzeiger» berichteten darüber.

Ein entsprechendes Abkommen solle ausschliesslich die Abkommen über eine Teilnahme an ausgewählten Bereichen des Binnenmarkts der EU betreffen.

Ausdrücklich genannt werden:

  • das Freizügigkeitsabkommen
  • das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Produktvorschriften werden gegenseitig als gleichwertig anerkannt)
  • das Agrarabkommen
  • Luftverkehr
  • Landverkehr

Hinzu kämen allfällige neue Marktzugangsabkommen, zum Beispiel ein Strommarktabkommen.

In diesen Bereichen soll ein Rahmenabkommen die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Rechtsanwendung, die Auslegung und die Streitbeilegung regeln. Obwohl die Delegationen seit mehreren Jahren verhandeln, konnte im letzten Punkt bisher keine Einigung erzielt werden.

Nur ein Winkelzug der Schweiz?

Auf Schweizer Seite ist von derzeit fünf Abkommen im Geltungsbereich des Rahmenabkommens die Rede. Damit zeigt sich, dass die Suppe möglicherweise weniger heiss gegessen wird, als sie angerichtet wurde. Ob es sich um Wunschdenken der Verwaltung, einen diplomatischen Winkelzug oder ein gefestigtes Verhandlungsergebnis handelt, ist unklar. Jan Atteslander, Leiter Aussenwirtschaft bei Economiesuisse, geht davon aus, dass die Verhandlungen zum Geltungsbereich recht weit gediehen sind. Trotzdem: Vorerst liegt bloss ein Zwischenergebnis vor. Bis das Abkommen fertig verhandelt und unterzeichnet ist, sind alle Punkte offen.

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