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Drei Personen sehen sich Gemälde an.
Legende: Szenenbild aus dem Theaterstück «Entartete Kunst – Der Fall Cornelius Gurlitt». Imgao
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Panorama Bleibt die Gurlitt-Sammlung in Berner Besitz?

Im Streit um die Bildersammung Gurlitt zwischen dem Kunstmuseum Bern und Gurlitts Cousine könnte heute das Urteil fallen. Wie dieses ausfallen wird, sei völlig offen, sagt SRF-Kulturredaktorin Ellinor Landmann, die den Fall mitverfolgt.

Seit fast zwei Jahren wird vor Gericht um die Bilder von Cornelius Gurlitt gestritten. Der Kunsthändler-Sohn verstarb 2014 in München und vermachte die Bilder – darunter befindet sich auch Raubkunst aus der Nazizeit – überraschend dem Kunstmuseum Bern. Doch das passt Gurlitts Cousine, Uta Werner nicht: Sie hat das Testament vor Gericht angefochten.

Sich widersprechende Gutachten

Das Berufungsgericht muss nun über die Frage entscheiden, ob Gurlitt beim Verfassen seines letzten Willens im vollständigen Besitz seiner geistigen Kräfte gewesen ist. «Es geht darum, ob das Testament gültig ist, oder nicht», sagt SRF-Kulturredaktorin Ellinor Landmann. Dem Gericht liegen diverse Gutachten vor, die jedoch zu unterschiedlichen Schlüssen kamen.

Klar ist: Das Amtsgericht München hatte als erste Instanz im Sinne des Kunstmuseums Bern entschieden. Grundlage für den Entscheid bildete ein Gutachten, laut dem nicht bewiesen werden könne, dass Gurlitt «testierunfähig» gewesen sei. Gegen das Urteil legte Werner Berufung ein und präsentierte neue Gutachten, die zum gegenteiligen Schluss kamen.

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«Wer weiss, wie das Urteil ausfallen wird, ist ein Prophet»
aus SRF 4 News aktuell vom 02.11.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 22 Sekunden.

Prozessausgang völlig offen

Daraufhin gab auch das Oberlandesgericht München, das als zweite Instanz nun über den Fall urteilt, ein weiteres Gutachen in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, der verstorbene Gurlitt habe zwar an «schweren psychischen Krankheiten» gelitten, sei aber durchaus testierfähig gewesen. Darüber hinaus befragte das Gericht mehrere Zeugen, bevor es nun sein Urteil fällt.

Wie dieses ausfallen wird, sei völlig offen, sagt Redaktorin Landmann: «Wer weiss, wie das Urteil ausfällt, ist ein Prophet.» Der Gerichtsentscheid wird für heute erwartet.

SRF-Kulturredaktorin Ellinor Landmann zur Zukunft der Gurlitt-Sammlung:

«Wenn Bern die Sammlung bekommt, erhalten wir mehr Transparenz: Das Kunstmuseum würde die Gurlitt-Sammlung weiterhin in Deutschland untersuchen lassen, um die NS-Raubkunst unter den Bildern zu identifizieren und sie zurückzugeben. Zudem sollen die Bilder 2017 in Bonn und Bern ausgestellt werden.

Falls Uta Werner und die Gurlitt-Familie die Bilder erben, ist das Vorgehen weit weniger klar: Laut Werner verläuft die Untersuchung zur Raubkunst viel zu langsam, sie will eine unbürokratischere Restitution der Raubkunst. Unklar wäre zudem, wer die Erforschung der Sammlung übernehmen würde, und ob und wann sie öffentlich ausgestellt würden.»

Die Beweggründe

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Die Beweggründe

Gurlitts Cousine Uta Werner geht es laut eigenen Aussagen darum, dass die Kunstsammlung in Deutschland bleibt – weil sie so eng an die deutsche Geschichte und das Nazi-Regime gekoppelt sei. Der Grossteil der Gurlitt-Familie möchte jedoch, dass die Bildersammlung, wie testamentarisch verfügt, nach Bern geht.

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