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Panorama Souvenirs aus fernen Ländern: Die No-Gos bei der Zollkontrolle

Manch ein Tourist will seine Reise ganz handfest in Erinnerung behalten. Aus der Ferne nimmt er ein Andenken mit – und erlebt am Zoll eine böse Überraschung. Weil er unwissentlich Regeln verletzt hat, wird er schlimmstenfalls verzeigt. Wie man solche Unannehmlichkeiten vermeiden kann.

Böse Überraschungen am Zoll lassen sich vermeiden, wenn beim Kauf von Souvenirs einige Regeln beachtet werden. Ansonsten kann es sein, dass einem die Beamten die Ware abnehmen oder gar eine Busse erteilen.

Fälschungen: Die Einfuhr von Markenfälschungen ist generell verboten. Wer nur Einzelstücke mitführt, kann am Zoll eine Verzichtserklärung unterschreiben. Dann muss er die Ware zwar abgeben, er riskiert aber kein Strafverfahren. Ein solches droht erst, wenn so viele Fälschungen importiert werden, dass man von Handel ausgehen muss. Fälschungen lassen sich in vielen Fällen relativ leicht erkennen: beispielsweise an der Verpackung, bei der viele Fälscher sparen. Auch Schreibfehler auf Pflegehinweisen oder sehr tiefe Preise geben Aufschluss. Schnäppchen gibt es bei Luxuswarenherstellern kaum je. Ein vermeintlicher Rabatt von 50 Prozent sollte deshalb skeptisch stimmen.

Lebende Tiere: Die Einfuhr lebender Tiere ist prinzipiell möglich, sofern das Tier artgerecht transportiert wird. Unproblematisch ist es dann, wenn das Tier aus Europa stammt. Dann müssen dieselben Impfungen gemacht und Dokumente vorhanden sein, wie wenn es in der Schweiz gekauft worden wäre. Die EU und die Schweiz haben die massgeblichen Bestimmungen vereinheitlicht. Weit aufwendiger und auch teurer ist es, wenn die Tiere aus anderen Ländern stammen. Dann sind zahlreiche Papiere, Bescheinigungen, Impfungen und Tests nötig. Wurde etwas vergessen, muss das Tier in Quarantäne. Und das kann teuer werden. Das Gleiche gilt übrigens für Pflanzen, etwa für japanische Bonsai-Bäume.

Geschützte Tiere, Tierprodukte oder Pflanzen: Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt oder verbietet die Einfuhr geschützter Tiere oder Pflanzen. Es enthält mehrere Anhänge: Im Anhang I sind die unmittelbar bedrohten Arten aufgelistet. Diese dürfen auf keinen Fall eingeführt werden. Dazu zählen unter anderem alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, bestimmte Papageien sowie einige Kakteen- oder Orchideenarten. Auch Elfenbein fällt in diese Kategorie. Die in Anhang II aufgeführten Arten gelten ebenfalls als schutzbedürftig, können aber mit den entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikaten eingeführt werden. In diese Kategorie fallen beispielsweise alle Affen, Bären, Katzen, Warane und Krokodile sowie alle Orchideen und Kakteen. Für deren Einfuhr braucht man ein sogenanntes CITES-Zertifikat. Dieses besagt, dass die Tiere oder Pflanzen auf einer Farm gezüchtet wurden und nicht aus freier Wildbahn stammen. Hersteller von Luxuswaren legen solche Zertifikate bei, wenn sie beispielsweise Uhren mit Krokodillederarmbändern verkaufen. Bei Waren, die man an einem Marktstand kauft, dürfte es indes schwieriger sein, ein solches Zertifikat zu erhalten.

Kulturgüter: Bei antiken Gegenständen ist Vorsicht geboten, vor allem dann, wenn man sie irgendwo findet und nicht in einem Laden kauft. Die Gegenstände könnten als Kulturgut klassifiziert sein. Ist dies der Fall, drohen im Herkunftsland meist höhere Strafen als in der Schweiz. Auch bei natürlichen Gütern müssen die Regeln in den Herkunftsländer beachtet werden: So darf beispielsweise von den Malediven kein Sand mitgenommen werden. Manche Länder verbieten auch den Export bestimmter Korallen oder Muscheln – selbst dann, wenn man diese am Strand gefunden hat.

«Wir müssen ab und zu Tiere einschläfern»

Manch einem Reisenden sind die spezifischen Regeln unbekannt, die bei der Einfuhr lebender Tiere gelten. Will man etwa einen Hund aus der Türkei in die Schweiz bringen, braucht es nebst den amtlichen Papieren auch einen Nachweis, dass die Tollwutimpfung angeschlagen hat. Fehlt dieser, muss der Hund am Flughafen Zürich in Quarantäne. Und das kostet: um die hundert Franken pro Tag, sagt Jonas Hofmann, Mitarbeiter beim Flughafenzoll. Manchem Reisenden ist dies dann doch zu teuer – und es hat Konsequenzen für das Tier. «Wir müssen ab und zu Tiere einschläfern, weil die Besitzer die Kosten für die Quarantäne nicht übernehmen wollen», sagt Hofmann.

Sendebezug: 10vor10 vom 21.07.2015

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