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Transportschäden Bei Ankunft defekt: Nicht alle Online-Händler haften

Für kaputte Ware in einem Paket haftet der Händler. Diese Annahme von Kundinnen und Kunden stimmt nicht immer.

Wer online bestellt, meint oft, dass der Online-Händler für Transportschäden haftet und die Ware ersetzen muss. Das stimmt so nicht. Es kommt darauf an, wozu sich der Händler in seinen AGB verpflichtet.

Ein Händler haftet entweder, bis die Ware bei der Kundin oder dem Kunden angekommen ist. Das nennt sich Bringschuld. Oder er haftet nur, bis er die Ware versendet hat. Dann liegt das Transportrisiko vom Zeitpunkt des Versands an beim Kunden. Das nennt sich Versendungsschuld, erklärt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern: «Hat sich der Verkäufer nur zur Versendung verpflichtet, so geht die Gefahr für Transportschäden in dem Zeitpunkt an den Käufer über, in dem die Ware versendet wird.»

Käufer hat keinen Vertrag mit dem Transporteur

Wer nun denkt, dass in diesem Fall der Transporteur dem Kunden oder der Kundin den Schaden ersetzen muss, dem sagt der Rechtsprofessor: «Das ist nicht ganz einfach. Denn zwischen Transporteur und Käufer, also dem Empfänger der Ware, besteht in der Regel kein Vertragsverhältnis.» Der Transportvertrag mit den entsprechenden Haftungsregeln wird zwischen dem Online-Händler als Absender und dem Transporteur (beispielweise Post, DHL oder UPS) abgeschlossen.

Stellen sich der Online-Händler oder der Transporteur im Falle einer Versendungsschuld quer, kann es für Kundinnen und Kunden mühsam werden, zu Schadenersatz zu kommen. Sie können sich bei einem Transportschaden nicht auf vertragliche Pflichten berufen, sondern müssen den Rechtsweg beschreiten.

Haftungsbeschränkungen und unverständliche AGB

Hinzu kommt: Transporteure haben das Recht, ihre Haftung zu beschränken. Bei Standardpaketen haften die Post und DHL nur bis 500 Franken, UPS sogar nur bis 150 Franken. Wurde nicht eine besser versicherte Versandart gewählt, wird also nicht der ganze Schaden ersetzt.

Eine weitere Erschwernis: Für Laien ist es oft schwierig, aus den AGB und den Lieferbedingungen zu erkennen, ob eine Bringschuld oder eine Versendungsschuld besteht. Aus all diesen Komplikationen machen Online-Händler ein Geschäft. Sie verkaufen zusätzliche Transportversicherungen. Als Vorteil preisen sie an, dass der Kunde sich im Schadensfall nicht selbst um Ersatz und Haftungsfragen kümmern müsse.

Transportversicherung bei unsicherer Rechtslage

Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf sagt, dass sich eine solche Transportversicherung je nachdem lohnen kann: «Je höher der Wert der Ware und je unsicherer oder undurchsichtiger die Rechtslage im Schadensfall, desto eher drängt es sich auf, eine Versicherung abzuschliessen. So erspart man sich Scherereien.» Vor allem, wenn die Transportversicherung relativ günstig sei.

Aber eben: Eine solche lohnt sich vor allem bei wertvollen Sendungen. Wenn der Online-Shop eindeutig die Haftung übernimmt, bis die Ware beim Kunden ist, braucht es keine zusätzliche Versicherung. Im Zweifelsfall sollte man beim Shop nachfragen und sich dessen Bringschuld durch die entsprechenden Passagen in den AGB oder Lieferbedingungen belegen lassen.

Espresso, 16.04.21, 08:13

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