Zum Inhalt springen

Header

Internetseite und Zeitung «Botschaft»
Legende: Bad Zurzach hat «die Botschaft» als amtliches Publikationsorgan. Die Infos findet man auch auf der Website der Gemeinde. Stefan Ulrich/SRF
Inhalt

Aargauer Gemeinden Amtliche Publikationen im Internet: Regionalverleger zweifeln

Baugesuche etc. nur im Internet publizieren und so viel Geld sparen? Legal wäre es. Die Gemeinden wissen es aber nicht. Und die Verleger der Lokalzeitungen vertrauen weiterhin auf ihre Stärken.

Wie die Aargauer Gemeinden ihre amtlichen Publikationen regeln, ist in den Gemeindeordnungen festgelegt. In Turgi zum Beispiel steht dort, dass die Lokalzeitung «Rundschau» das amtliche Organ ist. Gemeindeschreiberin Michaela Egloff rechnet vor: «Die jährlichen Abogebühren für die Rundschau betragen Fr. 17'000.00. Für die amtlichen Publikationen geben wir zusätzlich rund Fr. 5'000.00 aus.»

Wie viel Geld seine Gemeinde pro Jahr für die amtlichen Inserate ausgibt, kann Urs Schuhmacher nicht sagen. Er ist Gemeindeschreiber von Rudolfstetten-Friedlisberg. Das amtliche Publikationsorgan ist hier der «Bremgarter Bezirksanzeiger» (BBA).

Es seien aber Tausende von Franken jedes Jahr. Dabei sei der Aufwand, um die Inserate zu erstellen und der Zeitung rechtzeitig zu liefern, noch gar nicht eingerechnet. Es seien viele Arbeitsstunden.

2017 werde bei den amtlichen Inseraten besonders teuer, erklärt Schuhmacher weiter, weil Gemeindewahlen sind. Gerade diese Woche organisierte er eine Sonderstreuung des BBA. Das Blatt wurde in jeden Briefkasten der Gemeinde verteilt und tat kund, dass noch Kandidaten für den Gemeinderat gesucht würden.

Die Frage noch gar nicht abgeklärt

All diese Informationen findet man auch auf der Internetseite der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg. Und noch viel mehr dazu. Die Website ist 24 Stunden pro Tag in Betrieb. Wer Internetzugang hat, kann sich dort jederzeit informieren. Warum also nicht in die Gemeindeordnung schreiben, dass die Gemeinde-Website das amtliche Publikationsorgan ist?

Gemeindeschreiber Urs Schuhmacher: «Ich muss ehrlich sagen, diese Frage ist bis heute nie aufgetaucht. Wir haben das nicht abgeklärt. Aber die Frage steht im Raum. Und die Zukunft geht vielleicht dahin, dass das vermehrt der Fall sein könnte, sofern es zulässig ist.»

Ist es zulässig, die Website einer Gemeinde zum amtlichen Publikationsorgan zu erklären? Die Präsidentin der Aargauer Gemeindeammännervereinigung, Renate Gautschy, weiss es nicht: «Es ist mir nicht bekannt, ob man das darf oder nicht.»

Obermumpf mit Twitter und App

Unwissen auch beim Gemeindeschreiber von Obermumpf, Marco Treier. Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde sei die Zeitung «Fricktal.info», erläutert er. Ihre Informationen verbreite die Gemeinde auch sehr aktiv über die Website und soziale Medien. Und als Besonderheit habe Obermumpf sogar eine eigene Gemeinde-App

Beworben wird diese mit dem Slogan «Die begehrte App der Gemeinde Obermumpf. Sie finden alle aktuellen Nachrichten und vieles mehr auf einen Blick. Unmöglich, etwas zu verpassen!» Schon weit über 200 Einwohnerinnen und Einwohner hätten die App heruntergeladen, sagt der Gemeindeschreiber. Wenn im Dorf die Gemeindeversammlung stattfindet, erhalten die App-Besitzer am betreffenden Tag einen Reminder.

Obermumpf setzt also voll auf die digitale Kommunikation mit der Bevölkerung. Aber ob die Gemeinde ihre Homepage oder das App zum amtlichen Publikationsorgan erklären dürfte, das weiss der Gemeindeschreiber nicht.

Website als Publikationsorgan wäre möglich, aber...

Die Antwort gibt Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes im Departement des Innern des Kantons Aargau: «Das ist von uns her gesehen möglich. Es ist im Gesetz nirgends ausdrücklich ausgeschlossen, dass man nicht auch die Website als Publikationsorgan bezeichnen könnte in der Gemeindeordnung.»

Die Verleger selbst sind skeptisch, heisst es auf Anfrage von SRF bei diversen Verantwortlichen. Erstens liefere die Zeitung, ohne dass die Bevölkerung aktiv im Internet suchen muss. Zudem würden die Gemeinden, die amtliche Inserate schalten, bei der redaktionellen Berichterstattung bevorzug behandelt.

Verleger haben Bedenken

Wenn amtliche Publikationen nur noch im Netz erscheinen und bei den regionalen Verlegern die Anzeigenerlöse der amtlichen Inserate zurückgehen würden, was bedeutet das?

3 Antworten:
Martin Nietlispach, Verleger des «Bremgarter Bezirksanzeigers» und des «Wohler Anzeigers» rechnet vor: «Lokaljournalismus ist sehr aufwändig, wir gehen selber an die Anlässe. Wir müssten abbauen, die redaktionelle Leistung schrumpft», sagt er gegenüber SRF. Die Gemeinden würden sich somit ins eigene Fleisch schneiden, findet Nietlispach.

Zudem sei das Suchen auf einer Gemeindewebsite eine Holschuld. Die Zeitung hingegen liefere das Baugesuch, die Wahlresultate einfach so, ohne dass man suchen müsse. «Mit dem Internet schliesst man ältere Menschen aus, die Holschuld kann kompliziert sein», sagt Benedikt Nüssli, Verleger und Chefredaktor des «Reussbote». Seine Zeitungen sind amtliches Publikationsorgan in 11 Gemeinden der Region Reusstal/Rohrdorferberg.

«Wir würden uns in diesem Fall überlegen, ob wir eine Gemeinde mit dem bestehenden Service weiter beliefern», sagt Cédric Kaiser, Geschäftsführer der Zeitungen «Rundschau» und «General-Anzeiger» (Brugg-Baden), gegenüber SRF. Redaktionelle Berichte über das Dorfleben würden leiden, denkt er.

Amtliche Publikationen

Box aufklappen Box zuklappen

Amtliche Publikationen sind Baugesuche, Nutzungspläne, Sondernutzungspläne, Änderungen von Bauordnungen, Wahlen und Abstimmungen (Resultate und Fristen und Ankündigungen von Terminen). Damit Fristen eingehalten werden können, achten die Gemeinden darauf, dass ihre Mitteilungen möglichst im Wochenrhythmus publiziert werden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel