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Aargau Solothurn Aargauer Gemeinden sollen «Güselgruben» sanieren

180 Aargauer Gemeinden sollen in den kommenden drei Jahren abklären, ob ihre ehemaligen Kehrichtdeponien die Umwelt gefährden. 360 Deponien muss man durchleuchten. Wenn mit der Sanierung einer «Güselgrube» bis Ende 2017 begonnen wird, so beteiligen sich Bund und Kanton mit 70 Prozent an den Kosten.

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Aargauer Gemeinden sollen «Güselgruben» sanieren (Stefan Ulrich, 06.05.13)
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Damit werde ein Anreiz geschaffen, dass die Gemeinden das Thema der Altlasten rasch angehen, wie das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Montag mitteilte. In einem Brief an die Gemeinden, hat das BVU den Zeitplan kommuniziert. Geld gibt es nur, wenn eine allfällige Sanierung bis Ende 2017 begonnen hat.

Grundwasser gefährdet?

Im Aargau gibt es noch 600 Deponien mit Siedlungsabfällen. 380 davon gefährden möglicherweise das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer, hält das BVU fest. Deshalb muss man sie genauer untersuchen. Zuerst macht man eine historische Abklärung, dann noch eine technische. Man macht also Bohrungen, um herauszufinden, was genau im Boden ligt.

Lastwägen lädt Müll in Deponie ab.
Legende: Auch in Aargauer Gemeinden wurde in der Vergangenheit tonnenweise Siedlungsabfall in Deponien verfrachtet. Keystone

Das Aargauer Umweltdepartement schätzt, dass maximal ein Drittel der untersuchten Deponien dann auch tatsächlich saniert werden muss.

Eine Sanierung kann bedeuten, dass man die Deponie abdichtet. Es kann aber auch heissen, dass man die Deponie komplett ausbaggert und den Güsel zum Teil entsorgt oder verbrennt.

In 64 Gemeinden muss bei drei oder mehr Deponien der Sanierungsbedarf geklärt werden, in 116 Gemeinden sind es ein oder zwei Deponien. Nur in 36 Gemeinden besteht bezüglich alter Kehrichtdeponien kein Abklärungsbedarf.

Kanton und Bund bezahlen 70 Prozent

Der Kanton beteiligt sich an den Kosten dieser Abklärungen mit 30 Prozent. Kantonsbeiträge an eine allfällig nötige Sanierung leistet der Kanton jedoch nur, wenn mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen wird.

Diese Frist ist im kantonalen Einführungsgesetz zum Umweltrecht festgelegt worden, wie das BVU festhält. Der Bund wird sich mit 40 Prozent an den Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung beteiligen. Unter dem Strich können die Gemeinden davon ausgehen, dass Kanton und Bund 70 Prozent der Kosten decken.

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