Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Bluttat von Brittnau Aargauer Obergericht bestätigt 18 Jahre Gefängnis

2012 hat ein Asylbewerber im aargauischen Brittnau einen 63-Jährigen totgeschlagen. In erster Instanz wurde der 32-Jährige zu 18 Jahren Haft verurteilt. Nun hat das Aargauer Obergericht die Strafe bestätigt.

Der Entscheid des Obergerichts: Das Gericht sprach den Asylbewerber aus Marokko des Mordes, Raubes und anderer Delikte als schuldig. Es bestätigte das Strafmass von 18 Jahren Freiheitsentzug. Die Anklage hatte lebenslänglich verlangt, die Verteidung 8,5 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Entscheid der ersten Instanz: Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte den Beschuldigten Ende Juni 2015 wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsentzug. Der 32-Jährige hatte das Tötungsdelikt gestanden, allerdings Notwehr geltend gemacht.

Die Tat im April 2012: Zur Tat kam es im Wohnhaus des Opfers. Der 63-Jährige hatte den Beschuldigten vor der Asylunterkunft in Brittnau angesprochen und ihn nach Hause genommen. Laut Anklageschrift verlangte er Sex vom Beschuldigten, worauf dieser ihn totschlug. Vor Bezirksgericht wurde bekannt, dass der 63-Jährige bei der Asylunterkunft immer wieder Sexpartner fand, die er für ihre Dienste bezahlte.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel