- Der Aargauer Regierung schwebt eine Vision vor, die ab 2030 gelten soll.
- Dann soll es nur noch zwei Zentrumsstandorte von Spitälern im Aargau geben, die Kantonsspitäler Aarau und Baden.
- Die Regionalspitäler sind an der «Peripherie» des Kantons noch Gesundheitszentren, mit Notfall, Apotheke, Hausarzt und/oder Rehabilitation.
- Wenn die Fallzahlen nicht stimmten, mache es keinen Sinn, dass chirurgische Eingriffe auch an den Regionalspitälern durchgeführt würden, ist Gesundheitsdirektorin Franziska Roth überzeugt.
«Die Chirurgen der Regionalspitäler erreichen für die grossen Eingriffe die Fallzahlen nicht. Es ist nicht sinnvoll, dass diese das anbieten», sagt Barbara Hürlimann, Leiterin Abteilung Gesundheit beim Kanton. Deshalb will die Regierung hier ansetzen und die Spitallandschaft im Aargau noch mehr auf zwei Standorte konzentrieren.
Zudem revidiert sie das Spitalgesetz von 2003 neu. Das soll bis 2020 gelten. Hier gibt es Änderungen für Patienten, Ärzte, Spitäler und den Kanton. Die Patienten sollen weniger lang im Spital bleiben, psychisch Erkrankte sollen vermehrt in Tageskliniken behandelt werden, zum Beispiel.
Wer ein Spital im Aargau neu eröffnen will, braucht eine Bewilligung der Regierung, das soll neu gesetzlich verankert werden. Auch das Rettungswesen ist neu gesetzlich geregelt. Auch wie viel Geld der Kanton für welche gemeinwirtschaftliche Leistung ausgibt, steht hier drin.