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Aargau Solothurn Aargauer Stiftung ist pleite – und zeigt auf den Kanton

Sie kümmerte sich um Jugendliche mit Problemen, betreute sie in Wohneinrichtungen und Tagesstätten: die Stiftung Lebenschritt im aargauischen Gränichen. Nun hat sie Konkurs angemeldet. Wie kam es soweit? Der Stiftungsrat sieht den Kanton als Schuldigen und wehrt sich mit einer Beschwerde.

«Manchmal braucht es jemanden, der einem zeigt, wie man sich nicht auf seine Probleme, sondern auf seine Ressourcen konzentrieren kann.» So beginnt ein Werbespot der Stiftung Lebenschritt auf dem Internetkanal Youtube. 30 Mitarbeiter hatte die Stiftung, 30 Jugendliche betreute sie in verschiedenen Einrichtungen. Nun ist nicht mehr viel übrig von der bekannten Stiftung.

Auf Internetseite gibt es aktuell keine Informationen, das Telefon ist abgestellt, das Jugendheim leer, die Stiftung pleite. Am 2. September wurde der Konkurs eröffnet, das ist dem Amtsblatt zu entnehmen. Wie kann eine solche Stiftung pleite gehen? Was ist passiert?

Weniger Einnahmen wegen Familiengerichten?

Auf Band möchte der Stiftungsrat im Radio keine Auskunft geben, heisst es auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF. Im Gespräch zeigt der Stiftungsrat mit dem Finger aber zuerst auf die neuen Familiengerichte im Aargau.

Seit rund drei Jahren sind sie zuständig für die Fremdplatzierung von Jugendlichen. Seither seien immer weniger Jugendliche privaten Einrichtungen zugeteilt worden. Stattdessen seien sie vermehrt in Heimen untergebracht worden, die vom Geld des Kantons Aargau leben. Dadurch seien die Einnahmen geschrumpft, was schliesslich im Konkurs geendet habe, führt der Stiftungsrat weiter aus.

Zuweisungspraxis vorteilhafter für Gemeinden

Stimmt das? Beim Kanton Aargau ist die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätte dafür zuständig. Abteilungsleiter ist Peter Walter. Er bestätigt: «Wir bemerken eine Tendenz, dass die Familiengerichte Jugendliche eher an Einrichtungen weisen, die der Kanton subventioniert, als an Private.» Dadurch müssten die Gemeinden weniger aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die Gemeinden kommen günstiger weg, wenn die Jugendlichen in subventionierte Heime kommen.
Autor: Peter Walter Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätte

Standpunkt Familiengerichte

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Nicole Payllier, Aargauer Gerichte, sagt, die Familiengerichte würden Jugendliche nicht nach finanziellen, sondern nur nach sachlichen Kriterien platzieren. Das Kindswohl stehe an oberster Stelle. Kriterien einer Platzierung seien z. B. Betreuungsangebot, Ort, Akzeptanz der Eltern. Es gebe keine Praxis, anerkannte Institutionen zu bevorzugen.

Die Stiftung Lebensschritt ist also pleite und der Stiftungsrat zeigt auf die neuen Familiengerichte. Aber nicht nur. Er vermutet auch, dass der Kanton eine Mitschuld trägt. Der Kanton selber habe die Familiengerichte angewiesen, Jugendliche weniger bei privaten Einrichtungen wie Lebenschritt unterzubringen. Dieser Vorwurf weist Peter Walter zurück: «Es gibt keine solche Anweisung.»

Fakt ist: Die Stiftung Lebenschritt ist konkurs. Fakt ist aber auch: Der Streit ist noch nicht vorbei. Der Stiftungsrat hat eine Beschwerde bei der Aargauer Regierung eingereicht gegen die Art und Weise, wie die Jugendlichen fremdplatziert werden.

Kein Einzelfall

Derweil zeigt eine Umfrage bei anderen Aargauer Einrichtungen, die nicht vom Kanton subventioniert werden, dass diese mit ähnlichen Problemen kämpfen. Verschiedene Einrichtungen berichten auf Anfrage, dass auch sie die Zuweisungspraxis der Familiengerichte zu spüren bekämen, und dass ihnen in der Folge weniger Jugendliche zugeteilt würden. Gut möglich, dass in Zukunft noch andere Aargauer Einrichtungen in finanzielle Nöte kämen, sagen sie.

(Regionaljournal Aargau Solothurn, 6:32 Uhr)

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