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Legende: SRF/Maurice Velati
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Prozess in Brugg (AG) Mit Geld in die Sex-Falle gelockt

Ein heute 63-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau soll sieben Frauen betäubt, sexuell missbraucht und das Ganze auf Video festgehalten haben. Am Dienstag hat vor dem Bezirksgericht in Brugg der Prozess begonnen, wo er sich unter anderem wegen mehrfacher Nötigung verantworten muss.

Aufgeflogen ist der Mann dank eines Zufalls: Nämlich im März 2014, als die Feuerwehr nach einem Wasserschaden in einer Lagerhalle in Hausen AG eine Indoor-Hanfplantage entdeckte. Diese war vom Beschuldigten betrieben worden.

Bei den anschliessenden Hausdurchsuchungen stellte die Polizei umfangreiches Videomaterial sicher. Zwei Tage nach dem Wasserschaden in der Hanfanlage kam der Mann in Untersuchungshaft.

Vor allem Frauen aus Afrika

Der zweitägige Prozess begann mit der Befragung eines der Opfer und des Angeklagten. Am Mittwoch folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Auf der Anklagebank sitzt ein Elektroingenieur aus Hendschiken AG. Der Mann wird beschuldigt, zwischen November 2010 und Dezember 2013 sieben Frauen, einige davon mehrmals, zuerst mit einem Beruhigungsmittel oder K.O.-Tropfen betäubt und danach sexuell missbraucht zu haben.

Die Opfer waren überwiegend Schwarzafrikanerinnen in prekären finanziellen Verhältnissen, die eine feste Beziehung suchten, heiraten wollten oder als Prostituierte arbeiteten. Das erste lernte der Mann in Marokko kennen, die andern auf einer Internet-Dating-Plattform.

Angeklagter: «Ich habe bezahlt»

In die Sex-Falle lockte der Beschuldigte die Frauen, indem er ihnen bis zu 2000 Franken anbot, damit sie ein Medikament einnahmen. Laut Anklageschrift verabreichte er ihnen vorwiegend Rohypnol, «zum Teil in lebensbedrohlich hoher Dosierung». Der Angeklagte bestritt am Dienstag vor Gericht die hohen Dosen.

Psychiatrisches Gutachten

Der Mann kam in Untersuchungshaft. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht, allerdings ohne Erfolg.Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass eine «Reihe prognostisch ungünstiger Faktoren» bestünden, die stark ausgeprägt seien und «tendenziell für ein erhebliches einschlägiges Rückfallrisiko» sprächen. Es gebe Hinweise auf ein «chronifiziertes Verhaltensmuster», das auf einen «sexuellen Sadismus» hinweise. Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts weiter hervorging, hatte der Mann auch Gewalt an den Frauen ausgeübt. So habe er ihnen mit Gegenständen auf die Brüste geschlagen, Vakuumpumpen, Wäschklammern und sogar einen Mundspreizer benutzt.

Seit Juni 2015 befindet sich der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug. Die von ihm gefilmten sexuellen Handlungen bestreitet er nicht. Er betonte jedoch immer wieder, die Frauen hätten gewusst, was sie einnahmen und seien mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen. «Ich habe bezahlt für alles, was ich wollte», so der Mann wörtlich.

Zudem erklärte er, dass er durch die hohen Geldbeträge «eine Art Blankoscheck» erhalten habe. Allerdings: Laut Anklageschrift ist auf verschiedenen Videos klar ersichtlich, dass sich die Frauen wehrten: Zum Teil verlangten sie mündlich, dass er aufhören soll, zum Teil weinten sie.

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