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Aargau Solothurn Alt-Regierungsrat Wanner hat rechtlich nichts falsch gemacht

Über 100'000 Franken Sitzungsgelder hatte der Solothurner Alt-Regierungsrat und Finanzdirektor Christian Wanner 2012 für sich behalten. Das wäre heute nicht mehr möglich, ist laut damaligem Recht aber in Ordnung. Das sagt die Solothurner Staatsanwaltschaft.

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Christian Wanner durfte Sitzungsgelder nehmen (10.01.2014)
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Christian Wanner kann aufatmen: Die Solothurner Staatsanwaltschaft eröffnet kein Strafverfahren gegen ihn wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Der Solothurner Alt-Regierungsrat habe nicht gegen das Gesetz verstossen.

Wanner hatte 2012 als Verwaltungsrat der Oltner Alpiq Vergütungen von gegen 300'000 Franken erhalten. Davon behielt er Sitzungsgelder von über 100'000 Franken für sich.

«Der Bezug erfolgte in Übereinstimmung mit der damals geltenden Regelung», heisst es nun in einer Medienmitteilung. Wanner sei rechtlich nicht verpflichtet gewesen, etwas abzuliefern. Zwischenzeitlich hat zwar der Kantonsrat beschlossen, dass alle Entschädigungen abzuliefern sind. Das habe aber keine Wirkung auf diesen Fall, so die Staatsanwaltschaft.

Deshalb gibt es keine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall untersucht, weil eine Privatperson Strafanzeige eingereicht hatte.

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