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Zehn Jahre Haft für Vergewaltiger
Aus Schweiz aktuell vom 02.05.2013.
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Aargau Solothurn «Babysitter-Vergewaltiger» wird definitiv verwahrt

Ein 36-jähriger Aargauer, der im Januar 2011 ein damals 15-jähriges Mädchen sexuell missbrauchte und ins Tessin entführte, wird definitiv verwahrt. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Mannes ab, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Bundesgericht stützt sich bei seinem Entscheid auf ein Gutachten von 2012 und auf ein Ergänzungsgutachten von 2014 der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau. Beide Expertisen stellen dem Täter keine gute Prognose aus.

Weitere Sexualstraftaten, allenfalls auch andere Gewalt- oder Eigentumsdelikte, seien mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, heisst es im Gutachten von 2012. Die Behandelbarkeit bzw. die Erfolgsaussichten einer Therapie werden darin auch bei jahrelanger Behandlung als gering eingestuft.

Eine Frau liegt unter der Bettdecke und zieht diese übers Gesicht.
Legende: Mit einem Babysitter-Inserat hat der Täter sein Opfer angelockt, anschliessend entführt und missbraucht. (Symbolbild) Keystone

Das Ergänzungsgutachten von 2014 schätzte die Behandelbarkeit des Mannes aufgrund erster Erfahrungen etwas günstiger ein. Es wies aber auch darauf hin, dass weitere zwei bis drei Jahre abgewartet werden sollten, um zu einer sicheren Beurteilung zu gelangen. Das Risiko künftiger sexueller Gewalt wurde immer noch als hoch betrachtet.

Das Ergänzungsgutachten komme zwar ganz vorsichtig zu einer etwas optimistischeren Einschätzung, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen. Dieses Gutachten bringe aber auch klar zum Ausdruck, dass die Frage nach der Behandelbarkeit zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bejaht werden könne.

Die Behandelbarkeit des Mannes sei fraglich, kommt das Bundesgericht gestützt auf die beiden Gutachten zum Schluss. Es bestünden grundsätzliche Zweifel an seiner Ansprechbarkeit. Eine Therapie, selbst wenn sie erfolgsversprechend sei, würde Jahre in Anspruch nehmen.

Opfer übers Internet kontaktiert

Der Mann hatte sein Opfer über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting kontaktiert. Das Mädchen traf sich im Januar 2011 mit dem Mann für ein Probe-Babysitting. Als die Jugendliche danach nicht nach Hause kam, meldeten die Eltern sie als vermisst.

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Bundesgericht bestätigt Urteil des Aargauer Obergerichts (24.09.2015)
01:04 min
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Der Mann hatte das Opfer zuerst an seinem Wohnort in Wohlen AG gegen dessen Willen festgehalten und sexuell missbraucht. Er bedrohte die junge Frau mit einer Waffe, fesselte und vergewaltigte sie und filmte seine Tat. Danach entführte er das Mädchen ins Tessin. Es sass gefesselt auf dem Rücksitz.

Wenig später konnte die Polizei den Entführer in der Nähe von Avegno TI verhaften und das Mädchen befreien. Nach der Verhaftung legte der Täter ein Geständnis ab. Die Polizei hatte erfahren, dass die Eltern des Entführers im Kanton Tessin einen Wohnwagen besassen. Die Tessiner Polizei fahndete intensiv nach dem Fahrzeug.

Opfer und Täter waren bereits vor dem ersten Treffen während längerer Zeit über das Internet in Kontakt gestanden. In E-Mails hatten sie Informationen ausgetauscht.

10 Jahre Haft und Verwahrung

Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Schweizer im Mai 2013 wegen Freiheitsberaubung und Entführung, sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sprach eine Verwahrung aus.

Das Aargauer Obergericht bestätigte im November 2014 das erstinstanzliche Urteil. Gegen die Anordnung einer Verwahrung ging der Verurteilte vor Bundesgericht.

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