Das Schicksal der Bergschule Brunnersberg bewegt die Gemüter in der Region seit Langem: Im vergangenen Frühjahr haben die Gemeinderäte von Aedermannsdorf, Laupersdorf, Matzingen und Mümliswil-Ramiswil entschieden, dass sie den Vertrag mit der Bergschule kündigen und der Unterricht per Ende Schuljahr 2013/2014 eingestellt wird. Die Schule könne den Schulreformen nicht mehr gerecht werden.
Dagegen haben sich vor allem betroffene Eltern der etwa 10 Kinder zur Wehr gesetzt: Ihre Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Solothurn hatte allerdings keine Chance. Deshalb zogen 18 Beschwerdeführer nach Lausanne. Doch nun erhalten sie auch vom höchsten Gericht abschlägigen Bescheid.
Kein Verstoss gegen das Recht auf Schulbildung
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass der Schliessungsentscheid gerechtfertigt sei. Er beruhe «nicht auf einer willkürlichen Auslegung oder Anwendung des kantonalen Rechts», heisst es im Urteil wörtlich. Und: «Es liegt auch kein Verstoss gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und den Grundsatz von Treu und Glauben vor.»
Unter anderem hatten die Beschwerdeführer verlangt, dass die Gemeindeversammlungen über die Schliessung entscheiden müssten statt nur die Gemeinderäte. Das Bundesgericht hält aber fest, dass die Vertragsauflösung tatsächlich in der Kompetenz der Gemeinderäte liege. Nur eine Änderung des Vertrages hätte von der Gemeindeversammlung abgesegnet werden müssen, die Kündigung des Vertrages konnten die Behörden in Eigenregie veranlassen.
Schulweg kein Argument
Die künftig längeren Schulwege der Kinder sind gemäss Bundesgericht ebenfalls kein rechtliches Hindernis. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, die Schulschliessung verstosse gegen die Verfassung. Der zu lange Schulweg sei ein Hindernis für das Recht auf Schulbildung. Dieser Argumentation folgen die Bundesrichter aber nicht: Es sei ja sogar ein Schülertransport vorgesehen, halten sie in ihrem Urteil fest.
Der Kampf um die Bergschule Brunnersberg dürfte damit zu Ende sein, die rechtlichen Mittel sind ausgeschöpft. Die unterlegenen Beschwerdeführer müssen nun sogar die Gerichtskosten tragen: 6000 Franken insgesamt. Nach den Sommerferien dürfen die Kinder der Bergschule Brunnersberg nun nicht mehr in einem Einfamilienhaus auf der zweiten Jurakette, auf 1100 Metern über Meer unterrichtet werden, sondern weiter unten im Solothurner Thal, in einer grösseren Schule.