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Aargau Solothurn Der Aargau kämpft nicht für einen höheren Pendlerabzug

Der Kanton Aargau wird keine Standesinitiative einreichen, mit der die Beschränkung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken nachträglich wieder aus der FABI-Vorlage gekippt werden soll. Der Grosse Rat lehnte am Dienstag einen Vorstoss der SVP mit 76 zu 57 Stimmen ab.

Viele Pendler vor einem SBB-Schnellzug
Legende: Nach Annahme der FABI-Vorlage können Pendler nur noch höchstens 3000 Franken von den Steuern abziehen. Keystone

Der Vorstoss zur Standesinitiative «Verzicht auf Abzockerei der Aargauer Pendler» war von SVP-Grossrat Martin Keller und 38 weiteren Grossratsmitgliedern eingereicht worden. Ziel ist es, die am 9. Februar vom Schweizer Volk angenommene FABI-Vorlage gleich wieder zur «kastrieren».

Der Aargauer Grosse Rat hatte sich schon im Januar dieses Jahres mit dem Vorstoss beschäftigt. Eine Mehrheit hatte damals vor einer Einreichung gewarnt. Es wurde aber beschlossen, den Entscheid auf einen Zeitpunkt nach der nationalen Abstimmung zu verschieben.

Kantonalen Pendlerabzug beschränken?

Der Entscheid der Stimmberechtigten und die neuerliche Debatte im Grossen Rat änderte nichts an der Meinung einer Mehrheit des Aargauer Kantonsparlamentes. Das Schweizer Volk und der Kanton Aargau hätten der FABI-Vorlage zugestimmt. Es bestehe deshalb keinen Anlass, diesen Entscheid noch einmal in Frage zu stellen, sagte Kommissionssprecher Dieter Egli (SP).

Eine Mehrheit der FDP-Fraktion beharrte aus präventiven Gründen auf die Einreichung der Standesinitiative. Damit wolle die FDP signalisieren, dass sie sich gegen die Beschränkung des Pendlerabzuges auf kantonaler Ebene wehren werde, sagte Herbert Scholl (FDP). Die FABI-Vorlage überlässt es den Kantonen, die kantonalen Pendlerabzüge festzulegen.

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National- und Agglomerationsstrassen-Fonds
Aus 10 vor 10 vom 26.02.2014.
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