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Diskussion um Bürgerrecht Aargauer Einbürgerungsgesetz soll verschärft werden

  • Die Aargauer Regierung legt ein neues Einbürgerungsgesetz vor. Darin nimmt sie verschiedene Forderungen aus dem Kantonsparlament auf.
  • Wer Sozialhilfe bezieht, soll künftig zehn Jahre warten müssen, bis er ein Einbürgerungsgesuch stellen darf. Bisher ist das nach drei Jahren möglich.
  • Auch soll künftig nur ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen, wer einen Test erfolgreich absolviert hat.
  • Das Gesetz geht nun in die Anhörung.

Das bereits einmal überarbeitete Einbürgerungsgesetz wurde im Mai 2017 vom Grossen Rat abgelehnt. Es sollte an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament möchte jedoch schärfere Spielregeln für Einbürgerungen als der Bund.

Geändert werden soll etwa das Verfahren beim Einbürgerungstest. Derzeit ist der staatsbürgerliche Test ein so genannter Basistest. Die erreichte Punktzahl dient einer ersten Einschätzung für das Einbürgerungsgespräch. Ein Testergebnis «Bestanden» oder «Nicht bestanden» gibt es bisher nicht.

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Aargauer Einbürgerungsgesetz soll strenger werden
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.03.2018.
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Ein solcher Test soll künftig bereits vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs absolviert werden müssen. Um ein solches einreichen zu können, müssen drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sein, wie es in der Erläuterungen zur Regierungsvorlage heisst. Der Test vor Einreichung des Gesuchs solle beliebig oft wiederholt werden können.

Der staatsbürgerliche Test enthalte keine Fragen zur jeweiligen Gemeinde, hält der Regierungsrat fest. Anlässlich des Einbürgerungsgesprächs könnten deshalb die staatsbürgerlichen Kenntnisse auf Stufe der Gemeinde geprüft werden.

Ausserdem soll die Wartefrist für Personen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit drei auf zehn Jahre erhöht werden. Der Regierungsrat sieht diese erweiterte Wartefrist nach einem Sozialhilfebezug jedoch als «unzweckmässig» an.

Die Frist von drei Jahren stimme mit dem Bundesrecht überein und habe sich im Aargau bewährt. Schon nach wenigen Jahren ohne Not eine erhebliche Differenz zum Bundesrecht und zum bestehenden kantonalen Recht zu schaffen, ist aus Sicht des Regierungsrats «nicht sinnvoll».

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