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Doppelmord Oensingen Zweiter Mörder kommt freiwillig zurück in die Schweiz

  • Der zweite Täter im Mordfall Oensingen ist freiwillig in die Schweiz zurückgekehrt und hat sich den Behörden gestellt.
  • Der kosovarisch-schweizerische Doppelbürger hatte zusammen mit seinem Sohn im Jahr 2012 zwei Personen erschossen und wurde deswegen verurteilt.
  • Vor dem Prozess vor Obergericht setzte er sich allerdings in den Kosovo ab.
  • Nun tritt er seine 17-jährige Gefängnisstrafe an, teilt der Kanton Solothurn am Freitag mit.

Mordfall Oensingen

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Im Juli 2012 wurden auf einem Hof in Oensingen Vater und Sohn einer kosovarischstämmigen Familie erschossen. Ein weiterer Mann wurde verletzt. Gestanden hat die Tat ein Mann, dessen Schwester auf dem Hof in Oensingen lebte. Sie war die Frau des jüngeren Opfers. Neben ihrem Bruder wurde auch ihr Vater wegen Mordes verurteilt.

Es war eine undurchsichtige Fehde zwischen zwei ursprünglich aus dem Kosovo stammenden Familien, die am Abend des 5. Juli 2012 in Oensingen zum Drama führten. Zwei Männer wurden damals auf dem Vorplatz ihres Wohnhauses mit mehreren Schüssen niedergestreckt.

Ein Mann gestand die Tat und trat auch schon 2012 seine Strafe an. Sein Vater allerdings bestritt seine Schuld und setzte sich vor dem Prozess am Solothurner Obergericht in den Kosovo ab. Er erschien nicht am Prozess. Seine Begründung damals: Er habe in den Ferien Herzprobleme bekommen.

Es drohte Haft im Kosovo

Der Mann tauchte unter. Die Schweizer Behörden veranlassten einen internationalen Haftbefehl. Darauf wurde der 55-Jährige im Juli 2017 im Kosovo zwar festgenommen, aber «in der Folge freigelassen», schreibt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Der Kosovo liefert – wie in vielen Ländern üblich gemäss Bundesamt – keine Staatsangehörigen an andere Länder aus.

Im September 2017 beantragte das Schweizer Bundesamt für Justiz den Behörden im Kosovo deshalb die «Vollstreckung des schweizerischen Urteils». Das Ziel: Der Mann soll die Gefängnisstrafe halt im Kosovo absitzen. Die dortigen Behörden prüften den Antrag aus der Schweiz.

Am Flughafen Zürich verhaftet

Anfang Januar dann erfuhr das Bundesamt für Justiz, dass der gesuchte Mann freiwillig in die Schweiz zurückkehren wolle. Daraufhin wurde seine Verhaftung am Zürcher Flughafen vorbereitet und schliesslich durchgeführt.

Der Mann muss nun seine 17-jährige Haftstrafe in der Schweiz antreten. Das Solothurner Obergericht hatte ihn in Abwesenheit wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung verurteilt.

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