Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Egerkingen hält an Deutschpflicht auf Pausenplatz fest

Trotz heftiger Kritik hält der Gemeinderat von Egerkingen an der Deutschpflicht für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Areal der Primarschule fest. Das beschloss er am Mittwochabend. Der Rechtsdienst des Volksschulamts wird die Bestimmungen aber noch unter die Lupe nehmen.

Schulhausplatz
Legende: Nur noch Deutsch erlaubt: Gemeinderat Egerkingen hält an den neuen Regelungen fest. (Symbolbild) Keystone

Der Egerkinger Gemeinderat will den Entscheid nicht weiter kommentieren, bis der Vorprüfungsbericht des Rechtsdienstes vorliege, heisst es in der kurzen Medienmitteilung. Dieses Vorgehen sei gewählt worden, um die Diskussion um die Schule in Egerkingen zu beruhigen und diene dem Schutz der Kinder, Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung.

Kostenpflichtige Kurse

Der Gemeinderat von Egerkingen hatte im Januar die Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung verschärft. «Während den gesamten Schulzeiten und auf dem ganzen Schulareal ist die Umgangssprache Deutsch», heisst es darin. Die Bestimmungen sollen ab dem neuen Schuljahr 2016/17 gelten.

Ein Verstoss hätte zunächst einen mündlichen Verweis zur Folge, danach würde ein schriftlicher Verweis an die Eltern mit Androhung eines kostenpflichtigen Deutschkurses folgen. Als letzte Sanktion will die Gemeinde einen Deutschkurs mit zehn Lektionen zu Kosten von 550 Franken verfügen. Bezahlen sollen die Eltern.

Der Gemeinderat begründete die Bestimmungen und Sanktionen damit, dass man die Eltern vermehrt in die Pflicht nehmen wolle. Man habe auch feststellen müssen, dass sich Schweizer Kinder ausgegrenzt fühlten, wenn sie nicht alles verstünden, was geredet werde, hatte Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP) gesagt. Bei der Durchsetzung der Regeln setzte man auf «Pragmatismus».

Aufsichtsbeschwerde gegen Gemeinderat

Gegen die Deutschpflicht für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulareal liegt beim Solothurner Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde. Die SP-Kantonalpräsidentin hält in ihrer Beschwerde fest, die Deutschpflicht widerspreche der in der Bundesverfassung garantierten Sprachenfreiheit.

Auch habe der Gemeinderat gemäss kantonalem Volksschulgesetz nicht die Kompetenz, solche Sanktionen mit rechtsetzendem Charakter zu erlassen.

Die Erweiterung der Disziplinarmassnahmen verletzte kantonales und kommunales Recht und sei daher nicht zulässig. Die Kostenpflicht für die Eltern widerspreche auch dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Unterrichts, wie er im kantonalen Volksschulgesetz verankert sei, heisst es in der Aufsichtsbeschwerde weiter.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel