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Aargau Solothurn Einberufung des Gemeinderats: Solothurn erlaubt das, Aargau nicht

Nach Jahren der Suche hat Kriegstetten bald wieder einen kompletten Gemeinderat: Rémy Wyssmann heisst der fünfte Gemeinderat in Kriegstetten. Gewählt hat ihn aber nicht das Volk, sondern der Gemeinderat. So etwas ist im Aargau nicht möglich - und offenbar auch nicht nötig.

Portrait
Legende: Rémy Wyssmann ist neu im Gemeinderat Kriegstetten. Wann er vereidigt wird, ist noch nicht klar. zvg

Im fünfköpfigen Gemeinderat von Kriegstetten ist Sitz Nr. 5 seit 2013 vakant. Viel wurde unternommen um das zu ändern, gelungen ist das nicht – bis jetzt. Die verbliebenen vier Gemeinderäte haben sich ihren fünften Kollegen nun nämlich selber ausgesucht. Es ist Rémy Wyssmann von der SVP.

So was kommt vor, aber nicht allzu häufig

Das ist erlaubt, wenn die Gemeinde zuvor in einem Inserat den vakanten Sitz ausschreibt. Danach darf der Gemeinderat selber jemanden suchen, egal von welcher Partei er stammt. Das bestätigt das kantonale Amt für Gemeinden auf Anfrage. Solche Fälle kämen im Kanton Solothurn vor, «aber nicht allzu häufig», erklärt Reto Bähler, Leiter Gemeindeorganisation beim Kanton Solothurn.

Solothurner Gemeinden dürfen sogar noch weiter gehen und eine Person zwingen, Gemeinderat zu werden. Während andere Kantone wie Bern den Amtszwang abgeschafft haben, halten Solothurn mit Zürich und anderen Kantonen noch daran fest. In den letzten Jahren habe es jedoch keine Fälle von Amtszwang mehr gegeben, so Bähler.

Dass der Sitz in Kriegstetten 2013 vakant wurde, hatte damit zu tun, dass sich damals eine ganze Partei zurückzogen hatte. Es handelt sich um die «Interessengemeinschaft Kriegstetten», welche selber eine Gemeinderätin stellte und sich später mit dem Gemeindepräsidenten verkrachte.

Keine «Einberufungen» im Aargau

Dass die übrigen Gemeinderäte ihr fünftes Mitglied selber suchen und einberufen, das kennt der Kanton Aargau nicht. Das erklärt auf Anfrage Martin Süess, Leiter Rechtsdienst bei der kantonalen Gemeindeabteilung. Auch einen Amtszwang kenne der Aargau nicht.

Das sei aber auch kaum nötig. Der Kanton Aargau führe jeweils Informationsveranstaltungen durch, wenn in einer Gemeinde die Exekutiv-Sitze nicht besetzt werden könnten, informiert Süess. «Dort wird interessierten Bürgern auch erklärt, was der Kanton tun muss, wenn längerfristig jemand fehlt.»

Andere Regeln im Aargau

Dass eine Gemeinde mehrere Jahre lang ohne ihr fünftes Mitglied im Gemeinderat arbeitet, das wäre im Aargau nämlich nicht denkbar. «Wenn man länger als ein halbes Jahr nur zu viert ist, dann würde der Kanton in der Regel einschreiten, in irgendeiner Form», sagt Süess.

Beispielsweise stellt der Kanton der Gemeinde einen so genannten «Coach» zur Seite. Er übernimmt die Arbeit des fehlenden Gemeinderates, gegen ein Beraterhonorar. Das kann dann schnell einmal teuer werden und bis zu 200 Franken pro Stunde kosten, meint Süess. Das erzeugt einen gewissen Druck, nochmals auf die Suche nach dem fehlenden fünften Mann zu gehen.

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